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Corticoid-Nasensprays: Rezeptfrei nur nach Erstdiagnose

 

Im Oktober wurden Nasensprays mit den Wirkstoffen Mometason und Fluticason aus der Verschreibungspflicht entlassen. Damit stehen neben Beclometason nun zwei weitere Corticosteroide zur Behandlung des Heuschnupfens in der Selbstmedikation zur Verfügung. Vor der Abgabe gibt es jedoch einiges zu beachten: Sie dürfen nur ohne Rezept abgegeben werden, wenn sie ausschließlich zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis (Heuschnupfen) zugelassen sind, die Erstdiagnose des Heuschnupfens durch einen Arzt erfolgt ist, die Tagesdosis 200 µg Mometason oder Fluticason beziehungsweise 400 µg Beclometason nicht überschreitet und die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist. Letzteres muss auf Behältnissen und Umverpackung gekennzeichnet sein.

Laut Auskunft eines Apothekers aus Nordrhein-Westfalen gegenüber der Pharmazeutische Zeitung fanden dort vor diesem Hintergrund bereits vereinzelt Testkäufe statt, bei denen die Testkäufer Mometason-Nasenspray ohne ärztliche Erstdiagnose erwerben wollten. Das Szenario ziele vor allem darauf ab, dass die Corticoid-haltigen Heuschnupfensprays nur nach ärztlicher Erstdiagnose abgegeben werden dürfen. Unklar ist, wer hinter den Testkäufen steckt. Die zuständigen Apothekerkammern definitiv nicht, wie die PZ auf Nachfrage erfuhr.

Für nicht rezeptpflichtige Beclometason-Nasalia gelten die neuen Bedingungen zur rezeptfreien Abgabe mit einer Übergangsfrist, informierte im Oktober die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK): Präparate, die am 30. September 2016 verschreibungsfrei sind und sich im Verkehr befinden, dürfen mit der am 30. September 2016 gültigen Kennzeichnung vom pharmazeutischen Unternehmer noch bis zum 30. Juni 2017 und vom pharmazeutischen Großhandel und von Apotheken noch bis zum 30. September 2018 in den Verkehr gebracht werden. (dh)

 

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01.12.2016 l PZ

Foto: Fotolia/animaflora (Symbolbild)

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