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EuGH: Deutsches Preisrecht widerspricht EU-Recht

 

Die deutschen Preisvorschriften für rezeptpflichtige Arzneimittel sind mit europäischem Recht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute gekommen. Der EuGH hatte in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf initiierten Vorabentscheidungsverfahren die Frage zu entscheiden, ob das deutsche Preisrecht auch für ausländische Arzneimittelversender gilt, wenn diese rezeptpflichtige Medikamente an Kunden in Deutschland verkaufen. Die Luxemburger Richter kamen heute zu dem Schluss, dass die deutsche Preisbindung in diesem Fall nicht für ausländische Versender bindend ist.

 

Mit dem Urteil haben die Luxemburger Richter die zentrale Frage eines Rechtsstreits zwischen Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinsonvereinigung geklärt und damit die deutsche Arzneimittelversorgung in erhebliche Probleme gebracht. Der Versender Doc Morris hatte den Mitgliedern der Parkinsonvereinigung einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährt. Mit der Bestätigung der Preisvorschriften könnten Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente häufiger werden.

 

Mit dem heutigen Urteil dürfte ziemlich klar sein, dass die deutschen Preisvorschriften überarbeitet werden müssen. Beim Deutschen Apothekertag vergangene Woche in München hatten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ins Spiel gebracht. Nach europäischem Recht könnten die Mitgliedsstaaten den Rx-Versandhandel verbieten, aber nicht den mit Selbstmedikationsarzneimitteln. Weitere Berichte folgen. (dr)

 

19.10.2016 l PZ

Foto: Fotolia/Andrey Kuzmin

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