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Tod nach alternativer Krebstherapie: Wirkstoff im Visier

 

Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebs-Praxis am Niederrhein konzentrieren sich die Ermittler auf den Behandlungs-Wirkstoff «3-Bromopyruvat» (3-BP). «Es gibt die Arbeitsthese, dass mit dem Wirkstoff etwas nicht in Ordnung war», sagte Oberstaatsanwalt Axel Stahl am 26. August in Mönchengladbach. Möglicherweise sei der Stoff verunreinigt oder nicht richtig dosiert gewesen.

 

Der Heilpraktiker und Praxisinhaber, gegen den wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen ermittelt wird, habe den Wirkstoff aber verwenden dürfen. «3-BP ist ein experimenteller Wirkstoff, der weltweit in der Tumortherapie eingesetzt wird», sagte Stahl. Genauer gesagt in der alternativen Tumortherapie, konkretisierte Stahl später.

 

Es gibt noch keine endgültigen Obduktionsergebnisse der Ende Juli gestorbenen drei Patienten, deren Tod die Ermittlungen ins Rollen brachte. Die Ermittler warten auf die Ergebnisse pharmakologischer und toxikologischer Ergänzungsuntersuchungen. Die Ermittler sind aber skeptisch, dass 3-BP nach dieser Zeit noch nachweisbar ist. Insgesamt seien 69 Patienten der Praxis gestorben. Die Ermittler prüften, ob es auch hier einen Zusammenhang zwischen den Todesfällen und einer Behandlung mit dem Präparat gegeben haben könne, sagte Stahl.

 

Angesichts der Todesfälle werden nun Rufe nach Einschränkungen für die Behandlung durch Heilpraktiker laut. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete das Heilpraktikergesetz als «Relikt aus dem Jahr 1939». Vorstand Eugen Brysch sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung»: «Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden.» Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, übte Kritik. Es sei nicht vertretbar, dass Heilpraktiker die Behandlung von Krebspatienten übernehmen, wie er der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» sagte. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker sieht hingegen keinen Handlungsbedarf, es gebe klare Regelungen und Überprüfungen.

 

«Während es für die Zulassung als Heilpraktiker in Deutschland keine hohen Hürden gibt, gehen Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande einen anderen Weg», so Brysch. Erforderlich seien eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker in Deutschland tun dürfe und was nicht. «Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.» Im Sinne des Patientenschutzes müsse die Regel umgekehrt werden: «Verboten ist, was nicht erlaubt ist.»

 

«Wir sehen keinen Handlungsbedarf», sagte der Landesvorsitzende NRW des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, Rainer Krumbiegel, der Nachrichtenagentur dpa. Es sei klar geregelt, was Heilpraktiker tun dürften und was nicht. Die Überprüfungen beim Gesundheitsamt, um den Beruf des Heilpraktikers überhaupt erst ausüben zu dürfen, seien so anspruchsvoll geworden, dass circa 60 Prozent der Teilnehmer diese nicht bestünden. Es werde ein strenger Maßstab angelegt wie bei Ärzten. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Brüggen könne der Fachverband keine Stellungnahme abgeben, da diese noch liefen.  

  

29.08.2016 l PZ/dpa

Foto: Fotolia/Schlierner

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