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Hecken: Homöopathie als Kassenleistung verbieten!

 

Josef Hecken will Krankenkassen verbieten, homöopathische Arzneimittel zu erstatten. Nach den Vorstellungen des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen Kassen nur noch dann Homöopathika als Satzungsleistung bezahlen dürfen, wenn klinische Studien deren Wirksamkeit zweifelsfrei belegt haben. «Es sollte Kassen untersagt werden, Dinge zu bezahlen, für die es keine Evidenz gibt», sagte Hecken in der «Frankfurter Allgemeinen» von heute. Nach diesen Vorgaben wären damit fast alle Homöopathika nicht mehr erstattungsfähig. Hecken fordert «klare Verbote». Es gehe hier nicht um Befindlichkeiten, sondern um Menschenleben. Anlass für Heckens Forderung ist der Tod von mehreren Krebspatienten, die von einem Heilpraktiker falsch behandelt wurden. Seit 2004 können Homöopathika von den Krankenkassen als Satzungsleistung erstattet werden. Viele Krankenkassen nutzen dies als Marketing für die Kundenakquise.

 

Bei seiner Kritik an Homöopathika und Anthroposophika bezieht sich Hecken auf eine australische Studie, die den beiden alternativen Therapien ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Hecken: «Es gibt keine Überlegenheit gegenüber Placebo.» Deshalb solle jetzt ein wissenschaftliches Institut in Deutschland die Evidenz homöopathischer Arzneimittel bewerten und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Die Wahrscheinlichkeit eines Erkenntnisgewinns erscheint dabei ziemlich gering.

 

Bei den Pharmaverbänden kommt Heckens plötzliches Interesse für evidenzbasierte Homöopathie schlecht an. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp fordert, auch in Zukunft Satzungsleistungen anzubieten. Es gebe zahlreiche Erkrankungen, bei denen homöopathische Arzneimittel eingesetzt werden können. Auch beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller widerspricht man Heckens Vorschlag. Ärzten, Apothekern und Patienten sollte eine möglichst große Vielfalt von Arzneimitteln zur Verfügung stehen, fordert BAH-Geschäftsführer Elmar Kroth. (dr)

 

29.08.2016 l PZ

Foto: Fotolia/fovito