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Bundestag: Antikorruptionsgesetz auf der Zielgeraden

 

Der Bundestag berät am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. Demnach sollen künftig Bestechlichkeit und Bestechung unter Strafe stehen. Bereits heute hat der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Allerdings mit zwei Änderungen: Bestechung und Bestechlichkeit sollen jetzt als Offizialdelikte gelten. Bei einem Verdacht auf korruptes Verhalten muss der Staatsanwalt künftig von sich aus handeln – und nicht erst auf Antrag.

 

Zum anderen sind Strafen für die Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gestrichen worden. Grund ist, dass das Berufsrecht Ländersache ist und eine Strafbarkeit damit nicht einheitlich wäre. Eine länderübergreifende Regelung hielt der Bundestag trotz Einwände der Opposition nicht für nötig, da der Entwurf bereits nahezu alle denkbaren Fälle von Korruption im Gesundheitswesen erfasse. Die Apotheker können bei diesem Gesetzentwurf aufatmen: Es ist unwahrscheinlich, dass ihr Verhalten unter Korruption fällt.

 

Für die überarbeite Version des Gesetzentwurfs stimmten die Koalitionsfraktionen, Die Linke war dagegen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Laut Jan-Marco Luczak (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, gilt eine Zustimmung der Koalition auch in den morgigen Lesungen als sicher. «Mit dem Gesetz haben wir endlich ein Heilmittel gegen das Geschwür der Korruption», sagte er in einer Stellungnahme. Obwohl die meisten Heilberufler im Sinne der Patienten handelten, gebe es dennoch schwarze Schafe. Dass diese nun bald strafrechtlich belangt werden könnten, sei ein guter Schritt für Deutschland. «Ein Patient muss sich darauf verlassen können, dass die Verordnung eines Medikaments oder die Empfehlung eines Krankenhauses allein aus medizinischen Gründen erfolgt», so Luczak. (je)

 

13.04.2016 l PZ

Foto: Fotolia/Thomas Jansa