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Bundesapothekerordnung: BMG erweitert Berufsbild

 

Künftig zählen auch Tätigkeiten in Forschung und Lehre zum typischen Berufsbild eines Apothekers. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Definition des Apothekerberufs erweitert und eine erneute Änderung der Bundesapothekerordnung (BApO) auf den Weg gebracht. Darin sind nun pharmazeutische Tätigkeitsfelder in Wissenschaft und Forschung sowie weitere Tätigkeitsorte berücksichtigt. Dies geht aus einem Entwurf zur geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) hervor, der der PZ vorliegt.

 

Zum Berufsbild des Apothekers zählen demnach künftig neben den typischen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern in Apotheke und Krankenhaus auch «Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten sowie in der Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.» Darüber hinaus werden in der geänderten BApO weitere Orte der Tätigkeiten konkret benannt. Dazu zählen neben dem Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Berufs- und Fachverbände. Mit den vorgenommen Änderungen will das BMG nach eigenen Angaben das Berufsbild des Apothekers umfassender beschreiben.

 

«Die nunmehr vorgesehene Erweiterung der Aufzählung der Tätigkeitsbereiche trägt einem Anliegen des Bundesrates und der Fachkreise Rechnung», so das BMG. Mit den Ergänzungen und einigen redaktionellen Angleichungen an die Begrifflichkeiten des Arzneimittel- und Apothekenrechts würden die berufliche Situation und die Betätigungsfelder der Apotheker besser als bisher dargestellt, heißt es in der Begründung.

 

Mitte Januar dieses Jahres war die neue EU-Berufsqualifikationsrichtlinie in Deutschland in Kraft getreten, die die Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb der Europäischen Union einheitlich regelt. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie musste auch die Definition des Apothekerberufs aktualisiert und ergänzt werden. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte bei der notwendigen Anpassung der BApO gefordert, die erweiterten pharmazeutischen Tätigkeitsfelder jenseits von Apotheke und Krankenhaus zu benennen. Die Anregungen fanden jedoch keine Berücksichtigung. Die Zeit drängte, da die EU-Richtlinie bis Anfang des Jahres in nationales Recht umgesetzt sein musste. Daher hatte die Politik zunächst die EU-Vorgaben unverändert übernommen. Die AMG-Novelle soll voraussichtlich am 9. März vom Kabinett beschlossen werden. (et)

 

02.03.2016 l PZ

Foto: Fotolia/Remains

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