Masern-Wettstreit: Impfgegner muss doch nicht zahlen |
Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Biologe und Impfgegner Stefan Lanka wird nun doch nicht dazu verpflichtet, dem Mediziner David Bardens 100.000 Euro Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.
Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben von Impfgegner Lanka gehandelt, worauf Bardens reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht. Es sei vielmehr eine Auslobung gewesen. Hierbei bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt. Lanka hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.
Bardens hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954. Es war nach Ansicht des Impfgegners aber keine Publikation dabei, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Masernvirus belege. «Sie hätten auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert», sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Lanka sei als Impfgegner bekannt und Bardens hätte ahnen können, wie er die Nachweise bewerten würde.
Die Entscheidung sage nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte der Richter. Das könne die Kammer nicht beurteilen. «Es ist eine rein juristische Entscheidung», sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung. Impfgegner Lanka feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. «Es gibt keine krankmachenden Viren», sagte er. Die sechs Publikationen, die Bardens eingereicht hatte, fassten viele andere Fachartikel zusammen, wobei keine die Existenz, Größe und krankmachende Wirkung der Viren nachweisen könne. Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte ein Gerichtssprecher.
17.02.2016 l dpa
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