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Arzneimittelkosten steuerlich absetzen

 

Wer im vergangenen Jahr sehr viel für seine Medikamente ausgeben hat, kann das unter sogenannten außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer geltend machen, darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Mitteilung hin. Zu den Kosten zählen die Zuzahlungen für rezeptpflichte Arzneimittel genauso wie Investitionen in die Selbstmedikation. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkenne, müssen Steuerzahler neben den Belegen auch einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit vorlegen, so der DAV. Das kann über ein Grünes Rezept erfolgen, auf dem der Arzt dem Patienten ein Medikament empfiehlt, das eigentlich nicht von der Kasse erstattet wird.

 

«Wenn Patienten für ihre Gesundheit Geld ausgeben müssen, sollten sie auch die Chance nutzen, sich die Kosten steuerlich anrechnen zu lassen», sagte die DAV-Patientenbeauftragte Claudia Berger. Beim Nachweis der Ausgaben unterstützten viele Apotheken ihre Stammkunden, indem sie eine Kostenaufstellung ausdrucken, die das Finanzamt anerkenne. Das funktioniere zum Beispiel über eine Apotheken-Kundenkarte, so Berger.

 

Steuermindernd sind die Ausgaben allerdings erst dann, wenn Patienten die zumutbare Belastungsgrenze überschritten haben, wie der DAV erläutert. Diese variiert je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. (je)

 

22.02.2016 l PZ

Foto: Fotolia/momius