Kundenberatung: Kühlpflichtige Medikamente richtig lagern |

Im Jahr 2014 gaben die deutschen Apotheken zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 26 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI). Nicht erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation.
Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. «Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort bemerkt. Er weiß nicht, dass seine Arzneimitteltherapie nicht mehr anschlägt», sagt Dr. Peter Froese, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DAPI.
Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagert. Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr teuer. Eine falsche Lagerung kann deshalb auch vermeidbare Kosten verursachen. Froese: «Patienten lagern ihre Medikamente nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der Kühlung bewusst sind.» Die Apotheker sollten ihre Patienten deshalb immer ausführlich darüber aufklären, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören.
Etwa ein Drittel der 26 Millionen kühlpflichtigen Arzneimittel (8 Millionen Packungen) mussten vom Patienten nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
10.08.2015 l PZ/ABDA
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