EU-Kommission will Zahl der Tierversuche reduzieren |
Die EU-Kommission hält ein Verbot von Forschungsarbeiten mit Tieren für verfrüht. Dies hat sie am Mittwoch als Reaktion auf die europäische Bürgerinitiative «Stop Vivisection» mitgeteilt. Gleichzeitig versprach sie eine Reihe von Maßnahmen, mit denen schnellere Fortschritte bei der Einführung und beim Einsatz alternativer Ansätze erzielt werden sollen. Nach Angaben der Kommission haben die bestehenden EU-Vorschriften zu Tierversuchen zum Ziel, in der Forschung letztlich ohne Tierversuche auszukommen. Sie seien daher geeignetes Mittel, die Forderung der Bürgerinitiative nach einem Stopp der Tierversuche umzusetzen.
«Dank bedeutender technischer Fortschritte geht die Zahl der Tierversuche in Europa nach und nach zurück», betonte der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission, Jyrki Katainen. Ein vollständiges Verbot von Forschungsarbeiten mit Tieren in der EU wäre seiner Ansicht nach jedoch verfrüht und berge die Gefahr, dass die biomedizinische Forschung in Länder außerhalb der EU verlagert wird.
Die von 1,17 Millionen Bürgern unterzeichnete Initiative gegen Tierversuche wurde der Europäischen Kommission am 3. März 2015 vorgelegt. Sie hatte unter anderem gefordert, die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere außer Kraft zu setzen und einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der auf der Abschaffung der Tierversuche beruht.
Dies lehnt die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt ab. Sie werde die Richtlinie überprüfen, sobald sie lange genug in Kraft war, um ihre Wirksamkeit bewerten zu können. Bei der für 2017 geplanten Überprüfung werde die Kommission besonderen Wert auf die Verfügbarkeit alternativer Ansätze legen, teilte sie mit. Zudem sehe die Richtlinie die Vorlage eines Umsetzungsberichts bis 2019 vor. Anhand dieser Berichte werde sich erstmals bewerten lassen, inwieweit die Richtlinie ihre Ziele erreicht.
In besagter Richtlinie wird als endgültiges Ziel die vollständige Einstellung von Tierversuchen angegeben, jedoch eingeräumt, dass diese bis zur Erreichung dieses Ziels immer noch notwendig sind. Nach Angaben der Kommission verankern die neuen Vorschriften die Forderung, Tierversuche möglichst zu vermeiden, zu verringern und zu verbessern, fest im EU-Recht. Dies gilt als das sogenannte 3R-Prinzip: Replace, Reduce, Refine. Bestehen Alternativen zur Erreichung des Forschungsziels, schreibe die Richtlinie deren Einsatz zwingend vor. (et)
04.06.2015 l PZ
Foto: Fotolia/Digital_Zombie