E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker |
Das Bundeskabinett hat heute Vormittag das E-Health-Gesetz abgesegnet. Von dem darin verankerten Medikationsplan sollen demnach deutlich mehr Menschen profitieren als anfangs geplant. So sollen künftig all jene Patienten Anspruch auf eine solche Auflistung bekommen, die mindestens drei rezeptpflichtige Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Ursprünglich hatten Union und SPD die Grenze bei fünf Präparaten gezogen.
Auch der Kabinettsentwurf sieht keine Einbindung der Apotheker in die Erstellung und Aktualisierung der Medikationspläne vor. Diese Aufgabe bleibt den Ärzten vorbehalten. Apotheker sollen nur auf die Arzneimittelliste zugreifen können, «soweit Veranlassung dazu besteht», wie es in dem Entwurf heißt. Ab Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, den sie zunächst in Papierform erhalten. Mittelfristig soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden können. «Wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt», sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach der Abstimmung im Kabinett. Auf diese Weise könnten gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden.
Aufführen soll der Medikationsplan neben rezeptpflichtigen Präparaten auch die OTC-Medikamente eines Patienten sowie Medizinprodukte, sofern sie für die Medikation von Bedeutung sind. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte aus diesem Grund zuletzt darauf gedrängt, auch die Apotheker in die Erstellung der Listen einzubeziehen. Ärzte und Apotheker hätten zum Teil sehr unterschiedliche Informationen über die Medikation eines Patienten, hatte sie argumentiert. Um alle Arzneimittel vollständig auflisten zu können, müsse man die Informationen daher zusammenführen. Auch die Bundesärztekammer hatte darauf hingewiesen, dass Versicherte OTC-Präparate «in der Regel ohne Kenntnis des Arztes und häufig auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einem Arztbesuch erwerben». Apotheker sollten daher die rezeptfreien Arzneimittel in die Liste einpflegen.
Die Koalition haben diese Argumente offenbar nicht überzeugt. Die zentrale Figur beim Medikationsplan bleibt der Hausarzt, er soll die Arzneimittelliste in aller Regel aufstellen und aktualisieren. Erfolgt die Behandlung eines Patienten vornehmlich beim Facharzt, kann auch er diese Aufgabe auf Wunsch des Versicherten übernehmen. In jedem Fall hat sich der zuständige Arzt laut Gesetzentwurf «über die bisherige Medikation des Versicherten zu informieren» und muss alle Daten über rezeptpflichtige und verschreibungsfreie Arzneimittel zusammentragen. Für die Aufstellung und Aktualisierung der Liste sollen die Mediziner ein Honorar erhalten. (sch)
27.05.2015 l PZ
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