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Wadenkrämpfe: Neue Warnhinweise für Chininsulfat

 

Seit dem 1. April steht Chininsulfat zur Behandlung von Wadenkrämpfen (Limptar® N) unter Verschreibungspflicht. Jetzt hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zudem die Anwendung im Vergleich zum früheren OTC-Präparat weiter eingeschränkt: Das Arzneimittel ist nur noch zugelassen zur Therapie und Prophylaxe nächtlicher Wadenkrämpfe bei Erwachsenen, wenn diese sehr häufig oder besonders schmerzhaft sind, behandelbare Ursachen der Krämpfe ausgeschlossen wurden und nicht pharmakologische Maßnahmen die Beschwerden nicht ausreichend lindern können, meldet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Laut Stufenplanverfahren soll das Medikament nicht bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Neu in Gebrauchs- und Fachinformation sind Warnhinweise auf das Risiko für allergische Reaktionen  und schwere Blutbildveränderungen (Thrombozytopenie), die sich als spontane Haut- oder Schleimhauteinblutungen, Nasenbluten oder erhöhte Blutungsneigung zeigen können. Falls eines dieser Symptome auftritt, muss die Anwendung umgehend beendet werden. Auch vor Herz-Rhythmus-Störungen wird neuerdings gewarnt. Hersteller Klosterfrau muss die neuen Hinweise bis zum 30. Juni aufnehmen. Gegen diesen BfArM-Bescheid kann das Unternehmen jedoch noch innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

 

Bei Muskelkrämpfen sollte möglichst die Ursache herausgefunden und behandelt werden. Dehnübungen können nächtlichen Wadenkrämpfen vorbeugen. Laut Leitlinie steht zudem Magnesium als Behandlungsoption zur Verfügung (ein- bis dreimal täglich 5 mmol Magnesium oral). (dh)

 

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Chinin ab heute nur noch auf Rezept, Meldung vom 01.04.2015

 

08.04.2015 l PZ

Foto: Klosterfrau

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