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Verhütung: Die normale Pille und die Pille danach

 

Die Freigabe der Pille danach aus der Rezeptpflicht ist ein guter Anlass, sich noch einmal mit den Einnahmemodalitäten der verschiedenen oralen hormonellen Kontrazeptiva zu beschäftigen. Dazu regten der Apotheker Dr. Christian Ude und der Gynäkologe und Privatdozent Dr. Sören von Otte bei einer Fortbildungsveranstaltung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Dienstag in Kiel und Neumünster  an. «Sie müssen beurteilen können, wann eine Pillenpanne wirklich eine Pillenpanne ist», so Ude, der in Darmstadt eine Apotheke führt und einen Lehrauftrag an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main hat. Darunter fällt zum Beispiel das einmalige Vergessen einer reinen Gestagen-Pille («Minipille») oder eine Verlängerung der Pillenpause um einen oder mehr Tage auch bei kombinierten oralen Kontrazeptiva. Ein einmaliges Vergessen einer Estrogen-Gestagen-Kombipille von weniger als 12 Stunden ist dagegen unproblematisch. «Fragen Sie die Patientin nach ihrer Pillenmarke», so Ude. «Im BAK-Leitfaden und der ABDA-Datenbank steht, wie es um den Konzeptionsschutz bei Vergessen steht und was zu tun ist.» Das gilt auch für hormonelle Verhütungspflaster oder -ringe.

 

Wichtig für die Kundin ist der Hinweis, dass die Einnahme der Pille danach, egal ob Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, je nach Stand im Zyklus den Eisprung nicht immer verhindert. Ulipristalacetat wirkt im Gegensatz zu Levonorgestrel auch noch, wenn das luteinisierende Hormon, das zur Freisetzung der Eizelle führt, bereits angestiegen ist. Dann verschiebt sich das fertile Fenster unter Umständen nur nach hinten. Auch wenn die normale Pille während dieses Zyklus weitergenommen wird, bietet sie keinen zuverlässigen Schutz mehr und muss durch zusätzliche, nicht hormonelle Verhütungsmethoden wie Kondome ergänzt werden, betonten beide Referenten. «Aus Gründen der Zyklusstabilität sollte die Patientin ihre reguläre Pille jedoch weiternehmen», riet von Otte, der in Kiel das universitäre Kinderwunschzentrum leitet. Konnte eine Schwangerschaft erfolgreich verhütet werden, tritt die nächste Regelblutung nach Einnahme von Ulipristalacetat häufig rund zwei Tage später ein. Dies sei ebenfalls eine wichtige Information für die Anwenderin. Auch nach Notfallverhütung mit Levonorgestrel kann sich die Periode verschieben und in ihrer Intensität anders ausfallen. Bleibt die Regel ganz aus, sollte die Frau zum Gynäkologen gehen.

 

Auf keinen Fall sollten Apotheker und PTA Spekulationen beginnen, ob die Patientin sich gerade im fertilen Fenster befindet oder nicht. Dies sei aufgrund der großen Schwankungsbreite nicht mehr als ein Blick in die Kristallkugel, so von Otte. Ausschlaggebend für die Abgabe und Auswahl eines Notfallkontrazeptivums sei allein, ob der ungeschützte Geschlechtsverkehr weniger als 72 Stunden (Levonorgestrel) oder 120 Stunden (Ulipristalacetat) zurückliegt. Der ungefähre Tag im Zyklus ist irrelevant. Sollte der Eisprung bereits stattgefunden haben, sind die Notfallkontrazeptiva zwar nicht mehr wirksam, fügen einer befruchteten Eizelle jedoch auch keinen Schaden zu.

 

Laut einer Umfrage verlangen übrigens nur 10 Prozent der Anwenderinnen ein Notfallkontrazeptivum aufgrund einer Pillenpanne. In 55 Prozent der Fälle fand ungeschützter Geschlechtsverkehr statt oder das Kondom versagte bei 34 Prozent. (dh)

 

01.04.2015 l PZ

Foto: Fotolia/dalaprod

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