Selbstzahlerleistungen beim Arzt: Vorher gut informieren |
Patienten sollten sich genau informieren, bevor sie in einer Arztpraxis Geld für sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) auf den Tisch legen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung.
IGeL-Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen, stattdessen müssen Patienten sie aus eigener Tasche zahlen. Betroffen sind unter anderem Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen am Auge, Ultraschall-Untersuchungen beim Gynäkologen oder bestimmte ergänzende Leistungen bei der Krebsfrüherkennung. Auch manche Labor- und Blutuntersuchungen zahlen die Kassen nicht.
Die Verbraucherzentrale rät Patienten, sich bei der Frage, ob sie eine bestimmte IGeL-Untersuchung in Anspruch nehmen wollen, nicht durch aufdringliche Werbung oder Empfehlungen des Praxispersonals beeinflussen zu lassen. Statt sich auf eine in der Arztpraxis ausliegende Broschüre zu verlassen, sollten sie sich außerhalb der Praxis über die Untersuchung informieren, etwa im Internet oder bei ihrer Krankenkasse, heißt es in der Pressemitteilung.
Überhaupt sei es angebracht, immer zuerst bei der Kasse nachzufragen, warum sie eine bestimmte Untersuchung nicht übernimmt, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Manchmal stelle sich dann heraus, dass sie Menschen mit bestimmten Krankheiten doch bezahlt wird.
Entscheidet sich ein Patient für eine IGeL-Leistung, sollte er immer darauf bestehen, dass der Arzt ihm Vorteile und Risiken in einem persönlichen Gespräch erklärt, so die Verbraucherschützer. Auskünfte einer Sprechstundenhilfe genügten nicht, schließlich könne sie den Gesundheitszustand des Patienten nicht beurteilen. Außerdem müsse der Patient stets einen schriftlichen Kostenvoranschlag erhalten, heißt es weiter. Ansonsten könne er sogar die Zahlung verweigern.
Bei Problemen mit aufdringlicher Werbung oder mit der Behandlung oder Abrechnung in Arztpraxen sollten sich Patienten an ihre Krankenkasse oder eine Patientenberatungsstelle wenden, empfehlen die Verbraucherschützer. In Nordrhein-Westfalen wurden für solche Fälle 18 Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale des Landes eingerichtet. (ah)
16.04.2015 l PZ
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