Kiefer: Cannabis nur aus der Apotheke |

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat sich erneut dagegen ausgesprochen, den Eigenanbau von Cannabis aus medizinischen Gründen zu erlauben. «Wenn Cannabis gegen Schmerzen ärztlich verordnet wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es anderen Arzneimitteln gleichgestellt werden», sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer. Das gelte für die getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. Diese müsse der Arzt wie andere Medikamente verschreiben, der Apotheker prüfen und abgeben und die Krankenkassen bezahlen.
Die Behandlung von Schmerzpatienten mit Cannabis steht seit Monaten in der Diskussion. Hintergrund ist eine Entscheidung am Verwaltungsgericht Köln, die im vergangenen Sommer für großes Aufsehen gesorgt hatte. Chronisch Kranke dürfen demnach in Ausnahmefällen Cannabis zu Hause anbauen, sofern herkömmliche Schmerzmittel nicht helfen und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich ist. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, vielen galt die Entscheidung dennoch als großer Durchbruch.
Kiefer sieht das Urteil kritisch. Bei Cannabis-Blüten müssten die gleichen Standards gelten wie bei alle anderen Arzneimitteln auch, forderte er. So müssten die pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in einer Monographie wie dem Deutschen Arzneimittel Codex definiert werden. Ein «Eigenanbau im Wintergarten» könne diesen Qualitätsstandards nicht genügen.
Kiefer ist damit ähnlicher Meinung wie die Bundesregierung. Sie hatte zuletzt von mangelnder Qualität selbst angebauter Cannabisprodukte gesprochen. Zugleich hatte sie ein neues Gesetz angekündigt, das die Kostenerstattung für Cannabis regeln soll. Auch Kiefer forderte, Krankenkassen müssten die Kosten für Medizinalhanf übernehmen. Das müsse für alle Rezepturarzneimittel gelten, die Cannabis oder dessen Zubereitungen enthalten. Derzeit zahlen die Patienten entsprechende Präparate unabhängig von ihrer finanziellen Situation in der Regel selbst. «Eine Zweiklassen-Pharmazie lehnen wir entschieden ab», sagte Kiefer. Alle Patienten hätten schließlich «das gleiche Recht auf Arzneimittel, die einheitlichen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen genügen», sagte er.
In Deutschland können Ärzte Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Auf dem Markt sind hierzulande das Fertigarzneimittel Sativex® und das Rezepturarzneimittel Dronabinol. Importieren können Apotheker zudem die Präparate Cesamet® und Marinol®. Mit einer speziellen Genehmigung der Bundesopiumstelle können Patienten darüber hinaus Cannabis-Blüten aus der Apotheke beziehen. (sch)
Mehr zum Thema Betäubungsmittel
17.04.2015 l PZ
Foto: Fotolia/yellowj