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Chinin ab heute nur noch auf Rezept

 

Ab heute steht Chinin komplett unter Verschreibungspflicht. Betroffen ist als einziges Fertigarzneimittel in der Selbstmedikation Limptar® N 200 mg Filmtabletten von MCM Klosterfrau. Zugelassen ist das Medikament zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe. Der Grund für die Änderung sind schwere unerwünschte Wirkungen wie kardiale Reizleitungsstörungen, immunologisch vermittelte Hepatitiden und Nephritiden sowie zentralnervöse Hör- und Sehstörungen. Daher sollte eine Verordnung nur nach gründlicher Nutzen-Risiko-Bewertung erfolgen. Die Verschreibungspflicht gilt auch für homöopathische Arzneimittel, in denen die Endkonzentration von Chinin die vierte Dezimalpotenz übersteigt.

Bei Wadenkrämpfen sollte, falls vorhanden, zunächst die zugrunde liegende Erkrankung wie ein Restless-Legs-Syndrom oder eine periphere arterielle Verschlusskrankheit therapiert werden. Laut Leitlinie kommt Chininsulfat bei schweren Formen von gewöhnlichen Muskelkrämpfen weiterhin als Therapiemöglichkeit infrage. Als Alternative in der Selbstmedikation steht zur Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe weiterhin Magnesium zur Verfügung. Laut Leitlinie sollte vor dem Einsatz von Chinin ein Behandlungsversuch mit ein- bis dreimal täglich 5 mmol Magnesium oral erfolgen, auch wenn es nur «möglicherweise» hilft. Auch regelmäßige Dehnübungen können helfen.

Außerdem wird Ketotifen zur Anwendung am Auge in einer Konzentration bis zu 0,025 Prozent (zum Beispiel Zaditen® ophtha) verschreibungsfrei. Alle derzeit im Handel befindlichen Ketotifen-haltigen Augentropfen sind 0,025-prozentig und können daher ab 1. April 2015 für die Selbstmedikation der jahreszeitlich bedingten allergischen Konjunktivitis abgegeben werden.
 

01.04.2015 l PZ/AMK

Foto: Fotolia/Halfpoint

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