Pharmazeutische Zeitung online

Pidana ohne Rezept: Aufsichtsbehörde will nicht eingreifen

 

Seit Samstag ist die Pille danach in Deutschland offiziell rezeptfrei. Neben dem Ulipristalacetat-haltigen Präparat Ellaone® können Apotheker dabei auch Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (zum Beispiel Pidana®) ohne Rezept abgeben, obwohl es für diese Arzneimittel bislang keine OTC-Packungen gibt. Das ist zumindest die Meinung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der sich nun offenbar die Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Arnsberg angeschlossen hat.

 

Die Behörde ist für die Aufsicht des Pidana- und Ellaone-Herstellers HRA Pharma zuständig. Sollte man Kenntnis davon erhalten, dass Apotheker als verschreibungspflichtig gekennzeichnete Pidana-Packungen ohne Rezept abgeben, werde man «keine Maßnahmen ergreifen», teilte die Bezirksregierung auf Anfrage mit. Die Aufsichtsbehörde will allerdings weder dem Hersteller konkrete Vorgaben machen, noch Apotheker gesondert zur Abgabe von Pidana informieren.

 

Mit ihrer Haltung vertritt die Bezirksregierung Arnsberg in der Debatte um die Pille danach nun eine völlig andere Position als noch im Januar. Damals hatten die zuständigen Beamten die rezeptfreie Abgabe von Ellaone im Rx-Design untersagt, nachdem die EU-Kommission das Arzneimittel aus der Rezeptpflicht entlassen hatte.

 

Die nordrhein-westfälische Behörde begründet das unterschiedliche Vorgehen mit Verweis auf die Zulassung der beiden Präparate. Ellaone ist in der EU zentral zugelassen. In diesem Fall sei der Abgabestatus ein Teil der Zulassung, heißt es in Arnsberg. Bevor entsprechende Präparate bei einem OTC-Switch also ohne Rezept abgegeben werden können, muss zunächst die Zulassung geändert und die Packungsbeilage entsprechend angepasst werden.

 

Pidana besitzt hingegen eine nationale Zulassung. Hier sei der Abgabestatus über die Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) geregelt, argumentiert die Bezirksregierung. Seit Samstag weist die AMVV Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva nicht mehr als verschreibungspflichtig aus.

 

In der Frage, ob die Pille danach als Rx-Packung ohne Rezept abgegeben werden darf, haben grundsätzlich die Länderbehörden das letzte Wort. Es ist sehr wahrscheinlich, dass neben der Bezirksregierung Arnsberg weitere Behörden der Ansicht aus dem BMG folgen werden. (sch)

 

Mehr zum Thema Pille danach

 

16.03.2015 l PZ

Foto: Fotolia/ArTo (Symbolbild)

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.