Pille danach: ApBetrO soll Versandverbot regeln |

Für die Pille danach fordern einige Bundesländer ein Versandhandelsverbot. Einen entsprechenden Antrag haben Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein heute in den Gesundheitsausschuss im Bundesrat eingebracht. Demnach wollen die Länder das Verbot über eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regeln.
Hintergrund ist die geplante Freigabe der Pille danach. Ab Mitte März soll es das Notfallkontrazeptivum ohne Rezept geben. Die Beratung der betroffenen Frauen erfolgt dann vor allem in der Apotheke. Zwar könnten grundsätzlich auch Versandhändler die erforderliche Information der Patienten leisten, heißt es in dem Papier, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Im Fall der Pille danach erforderten jedoch «Umfang und Intensität der Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Betroffenen sowie die sensible Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht».
Für das Versandverbot schlagen die Länder einen Zusatz in der Apothekenbetriebsordnung vor. Bereits heute gibt es eine Reihe Medikamente, die Versandhändler nicht vertreiben dürfen. Dazu zählen vor allem Betäubungsmittel. Ausnahmen gibt es aber auch für Präparate mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Hintergrund ist der Contergan®-Skandal der 1960er-Jahre. Tausende Kinder wurden damals wegen des Thalidomid-haltigen Schlafmittels mit schweren Missbildungen geboren. Heute kommt Thalidomid ebenso wie die verwandten Wirkstoffe Lenalidomid und Pomalidomid in der Therapie des Multiplen Myeloms zum Einsatz. Aufgrund der Historie und der besonderen Risiken dürfen diese Arzneistoffe dabei nur auf einem Sonderrezept verschrieben werden. § 17 Absatz 2b ApBetrO regelt zudem ein Versandverbot für entsprechende Präparate. Die Bundesländer wollen diesen Paragrafen ergänzen. Demnach sollen grundsätzlich auch «zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel und Ulipristalacetat» vom Versand ausgeschlossen sein.
Der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA) hält den Vorstoß der Länder für reine «Stimmungsmache gegen den Arzneimittelversand». Schließlich schnitten Versender in puncto Beratung seit Jahren nicht schlechter ab als Präsenzapotheken. In ihrem Antrag verweisen die Bundesländer auch auf die erforderliche schnelle Einnahme der Pille danach. Diese sollte möglichst 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr erfolgen. Versender könnten das typischerweise nicht gewährleisten, heißt es. Auch eine Bevorratung mit dem Arzneimittel lehnen die Länder ab.
BVDVA-Chef Christian Buse kann das nicht verstehen. «Was spricht denn dagegen, dass sich Frauen nach eingehender Beratung mit einem Notfallkontrazeptivum über den Versandhandel bevorraten», fragte er. Andernfalls müssten Frauen im Notfall darauf hoffen, dass ihre Apotheke die Pille danach auf Lager habe und das sei nicht immer der Fall. Auch Vor-Ort-Apotheken müssten das Arzneimittel in der Regel über den Großhandel bestellen, so Buse. (sch)
18.02.2015 l PZ
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