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Medikamentenaustausch: Patient bleibt der Souverän

 

Soll in der Apotheke ein Präparat auf Rezept ausgetauscht werden, müssen nicht nur Vorschriften der Krankenkassen und des Gesetzgebers beachtet werden. Letztlich ist entscheidend, ob der Patient sein Arzneimittel nach einem Austausch auch tatsächlich korrekt und regelmäßig anwendet. Der Patient sei trotz aller gesetzlichen Vorgaben noch immer der «Souverän der Arzneimittel-Therapie» und habe das letzte Wort, betonte Professor Dr. Theo Dingermann bei zwei Informationsabenden zum Thema Substitution wirkstoffgleicher Arzneimittel, zu dem der Apothekerband Schleswig-Holstein und der Hamburger Apothekerverein diese Woche nach Hamburg und Kiel eingeladen hatten. Dingermann ist Mitautor der DPhG-Leitlinie «Gute Substitutionspraxis».

Der Apotheker habe die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen, wenn dieser Abgabe aus seiner Sicht im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken entgegenstehen, bei einem Präparateaustausch also eine Gefährdung des Therapieerfolgs oder der Arzneimitteltherapiesicherheit zu befürchten ist.

Nach wie vor, so Dingermann, herrsche bei allen Fachleuten Einigkeit darüber, dass bei jedem Präparateaustausch sowohl die Produktqualität und die biopharmazeutischen Eigenschaften der betroffenen Arzneimittel als auch die Besonderheiten der jeweiligen Wirkstoffe und die der zu therapierenden Krankheitsbilder zu berücksichtigen sind. Stets seien zudem insbesondere die Faktoren zu bedenken, die für die Adhärenz und Compliance des Patienten von Bedeutung sind.

Die Vermeidung eines Präparatewechsels, so Dingermann, kann auch und gerade bei Indikationen erforderlich sein, die eine besonders gute Medikamenten-Einstellung des Patienten und eine konstante medikamentöse Therapie erforderlich machen, zum Beispiel Herz-Rhythmus-Störungen und Epilepsie. Pharmazeutische Bedenken könnten zudem bei kritischen Darreichungsformen oder bei Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite angezeigt sein.

Unter anderem mit Blick auch auf die möglicherweise mangelnde Verträglichkeit oder falsche Einnahme betonte auch Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführers der veranstaltenden Apothekerverbände, dass aut idem in der Praxis zu zahlreichen Schwierigkeiten führen kann. Nicht zuletzt die unterschiedliche Bioverfügbarkeit oder Dosierung der zur Auswahl stehenden Medikamente könne zu erheblichen Missverständnissen und somit Anwendungsfehlern führen.

Friedrich betonte, dass die tägliche Umsetzung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zur Aut-idem-Substitution für die Apotheke nicht nur eine pharmazeutische Herausforderung ist, sondern mit erheblichem bürokratischen Aufwand und Retaxationsrisiken verbunden ist. Der Verbandsgeschäftsführer gab praktische Tipps zum Umgang mit den Vertragspflichten sowie Hinweise zur richtigen Dokumentation der Ausnahmefälle wie Nichtlieferbarkeit, Dringlichkeit und pharmazeutische Bedenken. Die große Resonanz und hohe Teilnehmerzahl der beiden Veranstaltungen stehe für die Brisanz der Thematik in der täglichen Praxis. (cb)

 

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27.02.2015 l PZ

Foto: Fotolia/Dinostock