Drehschwindel: Gericht bestätigt Führerschein-Entzug |

Wer an der mit Drehschwindel verbundenen Menière-Krankheit leidet, darf kein Auto fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (Az. 1 B 264/14). In einem heute bekannt gewordenen Beschluss gab das Gericht der Zulassungsbehörde Recht, die den Führerschein eines Autofahrers mit sofortiger Wirkung eingezogen hatte. Das Amt hatte in einem anonymen Schreiben von der Erkrankung des Mannes erfahren und ihn daraufhin aufgefordert, ein Gutachten zu seiner Fahreignung vorzulegen. Die mit der Expertise beauftragte Ärztin verneinte die Fahreignung. Völlig zu Recht, entschied das vom Autofahrer angerufene Gericht. Die Maßnahme diene dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Morbus Menière ist eine Erkrankung des Innenohrs, die zu Schwindel, Gleichgewichtsstörungen und Taubheit führt. Dass der Autofahrer anonym angezeigt wurde, spielte in der Gerichtsentscheidung keine Rolle.
16.02.2015 l dpa
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