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BfArM warnt vor Miracle Mineral Supplement

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stuft die «Miracle Mineral Supplement»-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Zudem sieht es diese Produkte als bedenklich an, weil der begründete Verdacht bestehe, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen.

Das BfArM hatte bereits im vergangenen Jahr vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt, die in der Regel über das Internet als Miracle Mineral Supplement zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben werden. Mit der aktuellen Einstufung bestätigt es seine kritische Haltung zum Vertrieb und der Anwendung dieser Produkte.

Da der Hersteller eindeutige Heilversprechen macht und arzneiliche Zweckbestimmungen angibt, sind die Produkte MMS und MMS2 laut BfArM sogenannte Präsentationsarzneimittel. Als solche sind nach dem Arzneimittelgesetz Produkte einzustufen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind. Anders als bei Funktionsarzneimitteln ist dabei nicht die pharmakologische Wirkung eines Stoffes ausschlaggebend, sondern die Frage, wie ein Produkt ausgelobt wird und wie es daraufhin vom Verbraucher verstanden wird. Mit dieser Zweiteilung will der Gesetzgeber erreichen, dass einerseits Produkte, die mit einer Heilaussage beworben werden, und anderseits Produkte mit pharmakologischen Eigenschaften, auch ohne entsprechende Auslobung, im Sinne des vorbeugenden Patientenschutzes arzneimittelrechtlich kontrolliert werden und nicht ohne behördliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen. Als bedenklich nach § 5 Arzneimittelgesetz sind die beiden Produkte dem BfArM zufolge deswegen einzustufen, weil mit der Einnahme schädliche Wirkungen verbunden sind, die über ein vertretbares Maß hinausgehen.

 

MMS enthält Natriumchloritlösung 28 Prozent, MMS2 enthält Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer «Aktivator»-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion von MMS mit der sogenannten Aktivatorlösung, also von Natriumchlorit und Zitronensäure, entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, chlorähnlichem Geruch. Chlordioxid wird als Bleichmittel von Papier und zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt und verursacht schwere Verätzungen der Haut sowie schwere Augenschäden.

 

Den Giftnotrufzentralen liegen laut BfArM Fälle von Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von MMS vor. Auch in anderen Ländern wurden nach Einnahme von MMS unerwünschte Wirkungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, Nierenversagen, Verätzungen der Speiseröhre sowie Atemstörungen beobachtet.

 

26.02.2015 l PZ

Foto: Fotolia/Lack-O'Keen

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