Versichertenkarte: Ab sofort nur noch neue EGK gültig |

Seit dem 1. Januar erhalten nur noch GKV-Versicherte mit elektronischer Gesundheitskarte (EGK) eine Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip. Die alten Versichertenkarten ohne Foto haben unabhängig vom aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit verloren. Gesetzlich Krankenversicherte ohne neue Karte bekommen daher von den Ärzten nur noch Privatrezepte verschrieben und müssen ihre Medikamente zunächst komplett selbst in der Apotheke zahlen. Anschließend kann sich der Patient das Geld von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Einzig Kinder und Kranke mit einer Pflegestufe brauchen in Zukunft nicht zwingend eine EGK.
Wie der AOK-Bundesverband der Pharmazeutischen Zeitung auf Nachfrage mitteilte, erhält der Apotheker mitunter überhaupt keine Information darüber, bei welcher Kasse ein Patient ohne EGK versichert ist, und müsste jeden Patienten mit Privatrezept nach seiner Krankenversicherung fragen, um Rabattverträge berücksichtigen zu können.
(dh/ah)
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02.01.2015 l PZ
Foto: Fotolia/Jürgen Fälchle