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Rezept-Zuzahlungen: Befreiungen für 2015 neu zu beantragen

 

Neues Jahr, neuer Antrag: gesetzlich Krankenversicherte müssen ihre Zuzahlungsbefreiung von Kassenleistungen für 2015 neu beantragen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Die entsprechenden Bescheinigungen seien jeweils immer nur für ein Jahr gültig.

Grundsätzlich können sich Patienten von Zuzahlungen befreien lassen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten liegt diese Grenze bei 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell von Zuzahlungen befreit. Volljährige Versicherte müssen dagegen eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel brauchen, aber auch wenn Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen.

In Deutschland sind nach DAV-Angaben derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen. Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf 2 Milliarden Euro, teilte der DAV mit.

Der Verband weist darauf hin, dass Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann. Wer prüfen möchte, ob er berechtigt ist, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, könne dies mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de ermitteln, so der DAV. (et)

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Zuzahlungsrechner (externer Link)

 

09.01.2015 l PZ

Foto: Fotolia/pix4U