Nullretaxationen: Gesetzgeber soll handeln |

Vollabsetzungen durch die Krankenkassen müssen ein Ende haben, der Gesetzgeber soll handeln. Das fordert der Berliner Apotheker-Verein (BAV) in einer Resolution. Die Mitglieder des BAV haben sich auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung einstimmig gegen das aus ihrer Sicht völlig inakzeptable Vorgehen der Kassen ausgesprochen und von der Regierung entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen verlangt.
Wenn Apotheken die Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen nicht beachten, dürfen die Krankenkassen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2013 die Apothekenrechnung um den kompletten Betrag kürzen. In diesen Fällen erhalten die Apotheker nicht nur kein Honorar, sondern bekommen auch den Wareneinsatz nicht erstattet. Eine solche Nullretaxation stellt für den Apotheker eine hohe finanzielle Belastung dar, so die Kritik. Insbesondere der Verlust eines hohen Wareneinsatzes, beispielsweise bei teuren Medikamenten gegen Krebs oder Multiple Sklerose, könne durchaus im drei- oder vierstelligen Bereich liegen. Das könnte für Apotheken existenzbedrohende Ausmaße annehmen, heißt es.
Mittlerweile versagten die Kassen den Apothekern laut BAV aber oft auch schon bei kleinen Formfehlern die komplette Erstattung. Einige Krankenkassen seien in den vergangenen Monaten dazu übergegangen, bei rein formalen Abweichungen einer Verordnung, wie etwa dem Fehlen der Berufsbezeichnung Arzt, eine Nullretaxation vorzunehmen, kritisiert der BAV-Vorsitzende, Rainer Bienfait. Und das obwohl der Patient in diesen Fällen mit dem richtigen Arzneimittel korrekt versorgt worden sei.
Die Apotheker fordern den Gesetzgeber nun auf, die Möglichkeit von Nullretaxationen aufgrund formaler, nachträglich heilbarer Fehler durch gesetzgeberische Maßnahmen auszuschließen. (et)
02.09.2014 l PZ
Foto: Fotolia/Maccari