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GBA nennt erste Medikamente für Aut-idem-Liste

 

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat heute erstmals Arzneimittel festgelegt, die Teil einer sogenannten Aut-idem-Liste und somit von der Substitution ausgeschlossen sein sollten. Die Große Koalition hatte den Ausschuss im April aufgefordert, eine solche Liste bis Ende September zu erstellen. Vorausgegangen waren langwierige Streitigkeiten zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung über die Kriterien für eine solche Liste. Die dort enthaltenen Medikamente dürfen künftig nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Präparate ausgetauscht werden, etwa im Rahmen von Rabattverträgen.

Nun hat der GBA die ersten Arzneistoffe in den neuen Teil B der Anlage VII seiner Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Künftig dürfen nicht mehr substituiert werden: Die bei Herzerkrankungen eingesetzten Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten), die Immunsuppressiva Tacrolimus und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen) sowie das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten). Auch das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten) darf künftig nicht mehr ausgetauscht werden.

Das Austauschverbot sorge für mehr Therapiesicherheit, erklärte der GBA-Vorsitzende Josef Hecken. Bei den vorgelegten Arzneimitteln könnten bereits sehr geringfügige Änderungen der Dosis oder der Wirkstoffkonzentration zu klinisch relevanten Wirkveränderungen oder Nebenwirkungen führen. Entsprechend anspruchsvoll seien die Beratungen zur Aut-idem-Liste gewesen, so Hecken. Der GBA habe im Zuge der Beratung auch seine Entscheidungsgrundlagen definiert und dokumentiert. Sie sollen nun die Basis für weitere Beschlüsse darstellen.

Denn für einige Arzneimittel hat der GBA noch keine Kriterien für die Aufnahme in die Liste festgelegt, etwa für Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstoffreisetzung, Inhalativa zur Behandlung von Asthma und COPD sowie Dermatika zur Behandlung von Psoriasis. Diesen Therapiefeldern werde man sich jedoch zeitnah widmen, sagte Hecken. Der heutige Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt, sofern er dort nicht beanstandet wird, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (ah)

 

18.09.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Stasiak