Cannabis als Medizin: Petition verfehlt Quorum |
Mit ihrer Online-Petition für eine Übernahme der Kosten von Cannabispräparaten sind Mediziner und Patienten vorerst gescheitert. Im Internet fand der Vorstoß rund 16.200 sogenannte Mitzeichner, weitere 17.100 Personen haben den Antrag über entsprechende Unterschriftenlisten unterstützt. Damit konnte die Petition das erforderliche Quorum nicht erreichen. 50.000 Unterstützer sind in der Regel die Voraussetzung dafür, dass der Petitionsausschuss öffentlich über ein Thema debattiert.
Ausgeschlossen ist eine solche Beratung aber nicht. Auch bei weniger Unterzeichnern kann der Ausschuss ein Thema auf die Tagesordnung setzen. Für den Umfang der Beratung über eine Petition sei letztlich der Inhalt des Anliegens entscheidend, heißt es beim Bundestag. Nach Angaben des Initiators der Petition, Franjo Grotenhermen, steht die Zahl der Unterstützer ohnehin noch nicht abschließend fest. Mitarbeiter des Petitionsausschusses müssten zunächst weitere Unterschriftenlisten auszählen, heißt es auf einer von ihm eigens für die Petition angelegten Internetsite. Zudem werde nach Angaben des Ausschusses das Bundesministerium für Gesundheit um eine Stellungnahme gebeten.
Grotenhermen ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Mit ihm haben zahlreiche weitere Ärzte und einige Schmerzpatienten die Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Versicherte, die von einer Behandlung mit Cannabis profitieren, «sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabis-Produkten erhalten», heißt es in dem Antrag. Häufig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine entsprechende Therapie nicht. Viele Patienten seien daher gezwungen, sich illegal selbst mit Cannabis-Produkten zu therapieren. Ihnen sollte zumindest keine strafrechtliche Verfolgung drohen, wenn sie die Therapie auf Empfehlung ihres Arztes vornehmen, so die Forderung.
Obwohl die Frist für die Unterstützung der Petition am 10. September abgelaufen ist, «können und sollen weiterhin Unterschriftenlisten beim Petitionsausschuss eingereicht werden», fordert Grotenhermen auf der Petitionsseite. «Diese gehen zwar nicht in das Quorum ein, können jedoch eine positive Wirkung auf die Entscheidung der Parlamentarier für eine öffentliche Debatte im Petitionsausschuss entfalten, wenn das Quorum nur knapp verfehlt wurde.»
Die Diskussion über den Einsatz von Cannabis als Medizin hatte jüngst ein Urteil am Verwaltungsgericht Köln neu entfacht. Dort hatten die Richter im Juli entschieden, dass Schmerzpatienten in Ausnahmefällen Cannabis zu Therapiezwecken selbst anbauen dürfen, wenn sie sich Cannabis-Produkte aus der Apotheke nicht leisten können. Das beklagte Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte hat inzwischen Revision gegen das Urteil eingelegt. (sch)
11.09.2014 l PZ
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