Reisezeit: Beglaubigte Bescheinigung für Betäubungsmittel |
Wer Medikamente, die unter das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) fallen, mit ins Ausland nehmen möchte, braucht dafür ein ärztliches Attest, das zusätzlich die zuständige Gesundheitsbehörde im jeweiligen Bundesland beglaubigt hat. Darauf macht die Bundesopiumstelle kurz vor Beginn der Sommerferien aufmerksam. Grundsätzlich darf ein Arzt Betäubungsmittel-haltige Medikamente der Anlage III BtMG in einer für die Reisedauer angemessenen Menge für den persönlichen Bedarf verschreiben, maximal für 30 Tage. Nur der betroffene Patient selbst darf die Mittel mit sich führen, die Mitnahme durch eine beauftragte Person ist nicht zulässig. Für jedes einzelne Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Auch Substitutionspatienten dürfen ihre Drogenersatzmittel mitführen.
Bei Reisen in die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens muss der Patient eine Bescheinigung des Arztes nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitführen. Die zuständige Landesgesundheitsbehörde muss die Bescheinigung beglaubigen. Zu den Schengen-Staaten zählen die meisten EU-Länder, Island, Norwegen und die Schweiz, nicht jedoch Großbritannien, Irland und Zypern.
Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes über die Vorgaben zu informieren. Für viele Länder reicht eine ebenfalls beglaubigte Bescheinigung, gegebenenfalls in der Landessprache. Andere Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Einfuhr von BtM generell.
Der «Leitfaden für Reisende» des Internationalen Suchtstoff-Kontrollamts (INCB) gibt Hinweise, wie eine mehrsprachige Bescheinigung auszustellen ist. Dazu gehören Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise. Ein Muster sowie die Bescheinigung für eine Reise in Schengen-Staaten kann auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heruntergeladen werden. Hier findet sich auch eine Liste der zuständigen Landesbehörden.
www.bfarm.de/reisen (externer Link)
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02.07.2014 l PZ
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