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Pille danach: Für und Wider vor dem Ausschuss

 

Die Opposition wird nicht müde, die Große Koalition zur Freigabe der Pille danach zu drängen. Unterstützung erhalten Grüne und Linkspartei aus Österreich. Dort können Frauen den Wirkstoff Levonorgestrel bereits seit fünf Jahren ohne Rezept in der Apotheke erhalten. Christoph Baumgärtel von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bezeichnete die Freigabe heute als Erfolgsgeschichte. «Alle ursprünglichen Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet», sagte Baumgärtel bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

 

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung standen zwei Anträge, die Grüne und Linke vorgelegt hatten. Darin fordern beide Parteien unisono, einem Beschluss des Bundesrats aus dem vergangenen Jahr nachzukommen und Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Im Januar 2014 hatte sich auch der zuständige Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht wiederholt für die Freigabe des Wirkstoffs ausgesprochen. Die Bundesregierung ist in dieser Frage jedoch tief gespalten. Während die SPD grundsätzlich für die rezeptfreie Abgabe des Präparats plädiert, ist die Union mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) strikt dagegen.

 

In Österreich seien die Verkaufszahlen der Pille danach seit ihrer Freigabe um 50 Prozent von 20.000 auf 30.000 Packungen im Quartal gestiegen, sagte Baumgärtel Ein Indiz für einen sorgloseren Umgang der Bürger in Sachen Verhütung sei das aber nicht.

 

Die Gynäkologen halten trotz positiver Erfahrungen aus anderen Ländern nichts von einer rezeptfreien Pille danach in Deutschland. Schließlich sei nicht Levonorgestrel, sondern Ulipristalacetat für viele Frauen das geeignetere Präparat, sagte Christian Albring vom Bundesverband der Frauenärzte. Würde nur Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen, bliebe Frauen, die nicht zum Arzt, sondern gleich in die Apotheke gehen, unter Umständen eine bessere Alternative verwehrt, so Albrings Befürchtung.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher Behandlungsoptionen sei kein Argument für die Rezeptpflicht eines Arzneimittels, betonte Ulrich Hagemann vom Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Ausschlaggebend sei vielmehr die Frage, ob die Einnahme des Präparats eine ärztliche Überwachung erfordert oder Missbrauchspotenzial besteht. «Beides ist bei Levonorgestrel nicht der Fall», so Hagemann. (sch)

 

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02.07.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Arcurs

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