Cannabis-Eigenanbau: Pharmazeutisch problematisch |
Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Andreas Kiefer, sieht das gestrige Cannabis-Urteil am Kölner Verwaltungsgericht kritisch. Die Richter hatten entschieden, dass Schmerzpatienten in Ausnahmefällen Cannabis zu Therapiezwecken selbst zu Hause anbauen dürfen. Kiefer hält das für den falschen Weg. «Wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden», sagte er. So sollte es vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und von der Apotheke unter kontrollierten Bedingungen abgegeben werden.
Wichtig sind dem BAK-Präsidenten zudem strenge Qualitätskontrollen. An Cannabisblüten müssten «vom Anbau bis zur Anwendung die Standards angelegt werden, die für alle Arzneimittel gelten», forderte er. Demnach müssten sie entweder ein herkömmliches Zulassungsverfahren durchlaufen oder eine Monographie, wie der Deutsche Arzneimittel-Codex, müsse die pharmazeutischen Qualitätsstandards eindeutig definieren. Dies sei bislang jedoch nicht der Fall. Bei einem «Eigenanbau im Wintergarten» sei die Einhaltung der für Arzneimittel üblichen Qualitätsstandards daher nicht gewährleistet, so Kiefer. Detailliert möchte sich die BAK erst dann zu dem Richterspruch äußern, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. (sch)
23.07.2014 l PZ
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