Patientenverfügung und Organspendeausweis abstimmen |
Wer bereit ist, nach seinem Tod Organe zu spenden, sollte dies in seiner Patientenverfügung berücksichtigen. Darauf macht die Krankenkasse Barmer-GEK anlässlich des Tags der Organspende am 7. Juni aufmerksam. «Manche potenziellen Spender schließen in einer Patientenverfügung intensivmedizinische Behandlungen aus. Diese sind aber notwendig, um die Transplantationsfähigkeit der Organe zu erhalten», erklärt Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer-GEK. «Organspendeausweis und Patientenverfügung sollten sich nicht widersprechen. Für die Ärzte sind beide Dokumente hilfreich, um schnell handeln und eine eventuelle Spende vorbereiten zu können.» Auch den Angehörigen macht es die Entscheidung in einer ohnehin stark belastenden Situation einfacher, wenn man sich vorher klar zu seinen Wünschen äußert und diese am besten schriftlich festhält. Hilfestellung gibt es zum Beispiel bei der Bundeszentralstelle Patientenverfügung. (db)
Bundeszentralstelle Patientenverfügung (externer Link)
Interaktive Entscheidungshilfe der Barmer-GEK (externer Link)
06.06.2014 l PZ
Foto: Fotolia/Jeanette Dietl