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Erstattungsbetrag für Elvanse steht

 

Der Arzneimittelhersteller Shire und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen neuen Erstattungsbetrag für das ADHS-Mittel Elvanse® (Lisdexamfetamin) geeinigt. Das teilen beide in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Elvanse wird zur Therapie der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung bei Kindern eingesetzt, wenn eine Behandlung mit Methylphenidat zuvor nicht die erwünschte Wirkung gezeigt hat.

 

Hintergrund der Verhandlungen ist das vor einigen Jahren eingeführte Verfahren der Frühen Nutzenbewertung. Alle neuen Medikamente werden seit 2011 auf ihren Zusatznutzen gegenüber jenen Präparaten getestet, die bereits auf dem Markt sind. Für Präparate, die eine solche Bewertung durchlaufen haben, verhandeln Kassen und Hersteller einen Preis – den sogenannten Erstattungsbetrag.

 

Sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss als auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatten Lisdexamfetamin im vergangenen Jahr einen Zusatznutzen abgesprochen. Dennoch konnten sich Kassen und Hersteller nun über einen Preis einigen. Eine Behandlung mit Elvanse sei nun nicht teurer als die zweckmäßige Vergleichstherapie mit dem Mittel Strattera, heißt es in der Pressemitteilung.

 

«Das vorliegende Ergebnis zeigt, dass eine Verständigung beider Seiten auf einen tragfähigen Kompromiss auch möglich ist, wenn ein Produkt keinen Zusatznutzen bekommen hat», kommentierte der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Johann-Magnus von Stackelberg die Einigung. Beide Seiten bewerteten den Verlauf der Gespräche als konstruktiv und fair. Der Erstattungsbetrag ist mit dem 1. Juni in Kraft getreten. (ah)

 

02.06.2014 l PZ

Foto: Fotolia/BK

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