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Darmerkrankungen: Neuer Antikörper zugelassen

 

Die Europäische Kommission hat dem monoklonalen Antikörper Vedolizumab die Zulassung erteilt. Vedolizumab (Entyvio® von Takeda) soll erwachsenen Patienten mit moderater bis schwerer Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn helfen, bei denen eine konventionelle Therapie oder eine Behandlung mit Tumornekrose-Faktor-a-Antagonisten nicht angesprochen hat, die Wirkung nachgelassen hat oder nicht verträglich war. Zu den konventionellen Therapiemöglichkeiten zählen Corticosteroide und Immunmodulatoren.

Vedolizumab soll Symptome der chronischen Darmerkrankungen wie Durchfall und Blutungen lindern. Der Antikörper verbesserte in den Zulassungsstudien das klinische Bild. Bei Colitis ulcerosa verhilft er zu einer Remission und Heilung der Darmschleimhaut. Bei Morbus-Crohn-Patienten verlängert das Medikament das Corticosteroid-freie Intervall. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören Übelkeit, Entzündungen des Nasen-Rachen-Raums, Infekte der oberen Atemwege, Gelenkschmerzen, Fieber, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Husten und infusionsbedingte Reaktionen.

Vedolizumab ist ein Integrin-Rezeptorantagonist und richtet sich gegen a4ß7-Integrin. Dieses Protein wird auf der  Oberfläche von im Blut zirkulierenden Lymphozyten exprimiert und ermöglicht den Abwehrzellen die Einwanderung durch die Wände von Blutgefäßen in andere Gewebe wie den Darm. Damit verhindert Vedolizumab, dass Abwehrzellen vermehrt an Entzündungsherde gelangen, dämpft also die Immunreaktion.

Auch der Multiple-Sklerose-Wirkstoff Natalizumab (Tysabri® von Biogen Idec) richtet sich gegen ein ähnliches Integrin, das a4ß1-Integrin. Unter diesem Wirkstoff kam es in seltenen Fällen bei immunsupprimierten Patienten zu einem opportunistischen Infekt des Gehirns, einer progressiven multifokalen Leukoenzephalopathie (PML), die häufig tödlich endet. In den klinischen Studien mit Vedolizumab wurden die Patienten engmaschig auf neurologische Symptome überwacht, eine PML trat unter Studienbedingungen jedoch nicht auf. Ein geringes Risiko könnte jedoch bestehen. (db)

 

04.06.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Sebastian Kaulitzki