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EU-Regelung: Gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen

 

Zukünftig ist der medizinische Schutz der Bevölkerung bei drohenden Pandemien besser geregelt. Die EU-Kommission hat heute einer Vereinbarung zugestimmt, die die Beschaffung von Medikamenten und Impfstoffen auf EU-Ebene bündelt. Bislang war der Einkauf entsprechender Arzneimittel einzelstaatlich geregelt. Demnach können die Mitgliedsländer künftig beispielsweise Impfstoffe gegen die Schweinegrippe (H1N1) gemeinsam einkaufen. Im Falle einer grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr sollen so erforderliche Medikamente in ausreichender Menge und zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stehen, heißt es in eine Mitteilung der Kommission.

 

«Durch gemeinsame Beschaffungen können sich sowohl kleine als auch große Mitgliedstaaten besser auf künftige Gesundheitsbedrohungen vorbereiten», so EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg. Er bittet alle Mitgliedstaaten, die gemeinsame Beschaffungsvereinbarung so bald wie möglich zu unterzeichnen, damit die erste Beschaffung von Pandemie-Impfstoffen anlaufen könne.

 

Den einzelnen Mitgliedsländern ist freigestellt, ob sie sich an der Vereinbarung beteiligen möchten. Sobald mindestens zehn Länder und die Kommission unterzeichnet haben, soll die Beschaffungsregelung in Kraft treten. Jedes teilnehmende Land kann den anderen dann Vorschläge zur gemeinsamen Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen unterbreiten. Grundsätzlich sei die Bündelung des Arzneimittelerwerbs aber nicht nur auf Pandemien begrenzt, so die Kommission. Demnach könnten die Mitglieder auch von einer Erweiterung der Vereinbarung auf den Erwerb medizinischer Gegenmaßnahmen für andere Infektionskrankheiten wie Botulismus, Milzbrand, Hepatitis B oder Polio profitieren.

 

Die Anregung zu einem neuen Beschaffungsmechanismus ging von den Mitgliedstaaten aus. Denn die Analyse der Erfahrungen mit der H1N1-Influenzapandemie im Jahr 2009 hatte erhebliche Schwachstellen bei der Medikamentenversorgung belegt. (et)

 

10.04.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Duckman

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