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Keine Apotheken-Werbespots im Wartezimmer

 

Apotheken dürfen keine Werbespots über einen im Wartezimmer einer Arztpraxis aufgestellten Fernseher ausstrahlen. Das hat das Oberlandesgericht  (OLG) in Frankfurt am Main in der vergangenen Woche in zweiter Instanz bestätigt. In erster Instanz hatte im Dezember 2012 bereits das Landgericht Limburg so entschieden.

 

Im Auftrag der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) war die Wettbewerbszentrale damals gegen einen Anbieter von Fernsehwerbespots in Arztpraxen vorgegangen. Das Gericht hatte diesem untersagt, auf seiner Homepage und in Broschüren Apotheker dazu anzuhalten, bei ihm Werbespots in Auftrag zu geben. Der Anbieter hatte mit Aussagen wie «Sie werden exklusiv als Vertreter Ihrer Branche beim Arzt empfohlen» und «Empfehlung statt Werbung» geworben.

 

Solche Angebote seien unzulässig, da Werbung in Arztpraxen stets den Eindruck einer Empfehlung des Arztes vermittle, erklärten die Limburger Richter damals. Die Werbespots auf dem Bildschirm seien klar in eine Eigenwerbung des Arztes eingebettet. Jedem Patienten sei also klar, dass die Werbung nicht ohne die Zustimmung des entsprechenden Arztes gesendet werde, so die Richter. Es sei jedoch verboten, dass Ärzte einseitig für bestimmte Apotheken werben oder diese empfehlen.

 

Mit den Aussagen in seinen Broschüren und auf seiner Homepage habe der Betreiber der Fernsehspots Apotheker also dazu «angestiftet», widerrechtliche Werbung in Arztpraxen zu schalten. Da er Profi auf dem Gebiet der Werbung von Gesundheitsanbietern sei und so um das Verbot gewusst haben müsse, habe er außerdem vorsätzlich gehandelt.

 

Der Anbieter hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, ist damit jedoch in der vergangenen Woche gescheitert. Das OLG Frankfurt bestätigte das Limburger Urteil, eine Begründung der Richter liegt noch nicht vor. Bei der BLAK begrüßte man den Gerichtsentscheid. Man sei sehr gespannt auf die Urteilsbegründung, hieß es dort. Höchstwahrscheinlich würden die Richter darin noch einmal generell auf das Verbot von Absprachen und Zuweisungen zu sprechen kommen. (ah)

 

25.03.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Pixelwolf