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Rote-Hand-Brief: Die richtige Pille bei Thromboserisiken

 

Ein aktueller Rote-Hand-Brief gibt konkrete Hinweise, was bei der Verschreibung kombinierter hormoneller Kontrazeptiva zu beachten ist. Hintergrund ist die Auswertung der neuesten Studienergebnisse zum unterschiedlichen Risiko für Blutgerinnsel unter Einnahme von Antibabypillen mit verschiedenen Estrogen-Gestagen-Kombinationen. Eine Checkliste soll dem Gynäkologen helfen, für Patientinnen mit bestimmten Risikofaktoren ein geeignetes Präparat zu finden. Nimmt eine Frau eine solche Pille bereits seit Längerem ohne Probleme, bestehe allerdings keine Notwendigkeit, das Präparat abzusetzen.

Die neue Bewertung bestätige die bisherige Einschätzung, dass das Risiko für das Auftreten venöser Thromboembolien (VTE) unter allen niedrig dosierten kombinierten hormonellen Kontrazeptiva mit einem Ethinylestradiol-Gehalt unter 50 Mikrogramm gering ist, heißt es im Rote-Hand-Brief. Das niedrigste Risiko besteht für die Gestagene Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat mit schätzungsweise 5 bis 7 venösen Thromboembolien pro 10.000 Frauen und Anwendungsjahren. Für Gestoden, Desogestrel und Drospirenon erhöht sich das Risiko im Vergleich zu Levonorgestrel um den Faktor 1,5 bis 2,0; mit Etonogestrel und Norelgestromin um den Faktor 1,0 bis 2,0. Für Chlormadinonacetat, Dienogest, Nomegestrolacetat liegen noch nicht genügend Daten vor, um das Thromboserisiko abschließend zu bewerten. Auf das Risiko für eine arterielle Thromboembolie hat die Auswahl des Gestagens bei Pillen mit einem Ethinylestradiol-Gehalt unter 50 Mikrogramm nach bisherigem Kenntnisstand keinen Einfluss.

«Bei den meisten Frauen überwiegt der mit der Anwendung von kombinierten hormonellen Kontrazeptiva verbundene Nutzen das Risiko für das Auftreten schwerwiegender Nebenwirkungen bei Weitem», heißt es im Rote-Hand-Brief. Individuelle Risikofaktoren der Anwenderinnen sollen Ärzte jedoch in Zukunft noch stärker beachten und die Frauen für die Symptome einer Thromboembolie sensibilisieren. Auch Apotheker können bei der Abgabe auf Anzeichen hinweisen, vor allem bei einer Erstverschreibung oder einem Präparatewechsel. Meldungen zu Nebenwirkungen sollen sie an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weiterleiten.

Dem Rote-Hand-Brief hängt neben der Checkliste für Ärzte auch ein Merkblatt für Anwenderinnen an, wie eine Thromboembolie zu erkennen ist. Anzeichen einer tiefen Beinvenenthrombose sind beispielsweise starke Schmerzen oder Schwellungen des Beins, verbunden mit Druckschmerz, Erwärmung oder Verfärbung des Beins. Wandert das Gerinnsel weiter in die Lunge, zeigen sich Symptome wie plötzliche Atemnot, starke Schmerzen in der Brust und Bluthusten. Auch ein Herzinfarkt oder Schlaganfall mit den typischen Anzeichen kann auftreten. (db)

 

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Rote-Hand-Brief (externer Link; PDF)

 

03.02.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Bakirci

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