Arzneimittelpreise: BPI fordert Ausnahmen für Generika |

Arzneimittel ohne Patentschutz sollen vom Preismoratorium und dem erhöhtem Herstellerabschlag ausgenommen werden. Das fordert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) anlässlich einer geplanten Gesetzesänderung. Auch für verordnungsfähige Arzneimittel zur Selbstmedikation sollten die von der Koalition geplanten Maßnahmen zur Preisregulierung bei Arzneimitteln nicht gelten.
Das 14. SGB-V-Änderungsgesetz sieht vor, den seit August 2010 geltenden Preisstopp für Arzneimittel bis 2017 fortzuschreiben. Eigentlich hätte er Ende 2013 auslaufen sollen. Auch der Rabatt, den pharmazeutische Hersteller den Kassen auf ihre Medikamente gewähren müssen, soll zukünftig bei 7 Prozent liegen. 2010 wurde dieser Abschlag befristet bis Ende 2013 auf 16 Prozent erhöht, normalerweise liegt er bei 6 Prozent.
Aus Sicht des BPI werden Generika durch die neuen Regelungen stärker als bisher belastet. Denn bislang gilt für Generikahersteller eine Ausnahme: Sie müssen lediglich den regulären Herstellerabschlag von 6 Prozent gewähren. Diese Sonderregelung soll nun wegfallen, sodass auch für Nachahmer-Präparate 7 Prozent Rabatt fällig werden. Nach Angaben des Verbandes trifft das knapp 80 Prozent aller Medikamente, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden. Durch Festbetragsregelungen und Rabattverträge seien diese Produkte preislich bereits sehr stark reguliert. Hinzu kommt, dass Hersteller grundsätzlich verpflichtet sind, den Kassen auf Arzneimittel ohne Patentschutz einen sogenannten Generika-Abschlag in Höhe von 10 Prozent zu gewähren. «Das Resultat sind extrem niedrige Abgabepreise», so BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Das Preismoratorium verwehre zudem auch diesen stark regulierten Produkten Preisanpassungen, die aber durch die Inflation zwingend notwendig seien. Grundsätzlich sei daher zumindest ein Inflationsausgleich nötig.
Zu der geplanten Gesetzesänderung ist diesen Mittwoch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt, bei der unter anderem auch der BPI seine Positionen darlegen kann. (et)
10.02.2014 l PZ
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