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Alte Versichertenkarte: Keine Retax zu befürchten

 

Apotheker sollten durch die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte keine Retaxierungen fürchten müssen. Das gab der GKV-Spitzenverband heute bekannt. Hintergrund waren Probleme in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Kurz vor Jahresende hatten die dortigen Apothekerverbände ihre Mitglieder in einem Schreiben davor gewarnt, Krankenkassen könnten Rezepte, die über alte Versicherungskarten erstellt wurden, im Nachhinein retaxieren.

 

Seit dem 1. Januar sind alte Versicherungskarten offiziell ungültig. Krankenkassen und Ärzte hatten jedoch eine Übergangslösung bis zum Oktober 2014 vereinbart. Bis dahin dürfen Mediziner noch über die alten Karten abrechnen. Da es keine entsprechende Absprache zwischen Kassen und Apothekern gab, blieb jedoch ungeklärt, ob die Kassen Rezepte, auf denen die alte Versichertennummer aufgedruckt ist, im neuen Jahr noch akzeptieren und die Kosten entsprechend erstatten. Als die DAK Gesundheit Ende Dezember noch dazu einen Text auf ihre Homepage stellte, der die Rezeptausstellung über alte Karten «problematisch» nannte und ankündigte, Ärzte könnten stattdessen Privatrezepte ausstellen, waren die norddeutschen Apothekerverbände alarmiert. In einem Schreiben rieten sie ihren Mitgliedern, Kassenrezepte mit alten Versichertennummern wie Privatrezepte zu behandeln. Dies sorgte für viel Aufregung bei Apothekern und Kunden zum Jahreswechsel.

 

Am 2. Januar gaben dann einzelne Kassen Entwarnung und sagten den Apothekern zu, zumindest übergangsweise keine Rezepte aufgrund alter Versichertennummern zu retaxieren. Heute schloss sich nun auch der GKV-Spitzenverband an. Die Vereinbarung zwischen Ärzten und Kassen erstrecke sich auch auf Folgeleistungen wie Rezepte und Verordnungen, erklärte Verbandssprecher Florian Lanz. «Aus unserer Sicht sind daher in der Überganszeit zum Beispiel auch Arznei- und Heilmittelabrechnungen zu akzeptieren, die noch mit den Angaben der bisherigen Krankenversichertennummer erfolgen.»

 

Damit dürfte die Gefahr nachträglicher Retaxierungen zumindest bis Oktober gebannt sein. Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) hatte man die Aufregung in Norddeutschland ohnehin nicht verstanden. Apotheker seien schließlich nicht verpflichtet, die Aktualität der Krankenversicherungskarte ihrer Kunden zu prüfen, heißt es dort. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, sieht das anders. «Hätten wir das Thema nicht auf den Tisch gebracht, wären in ein paar Monaten die ersten Retaxierungen bei den Apothekern eingegangen», vermutet er. (ah)

 

07.01.2014 l PZ

Foto: PZ/Müller

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