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Elektronische Gesundheitskarte gilt ab 2014

 

Ab 2014 können ärztliche Leistungen nur noch bei Vorlage der neuen elektronischen Gesundheitskarte (EGK) in Anspruch genommen werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt. Damit verlieren die seit 1995 von den Kassen ausgegebenen Krankenversichtenkarten ihre Gültigkeit – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum.

 

Mittlerweile nutzen bereits 95 Prozent der Versicherten die elektronische Gesundheitskarte. Einige Versicherte müssen sich nun beeilen, um den neuen Kassenausweis noch bis Ende des Jahres zu erhalten. Sie sollten nach Aussage des GKV-Spitzenverbands schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, um die neue EGK noch bis Jahresende ausgehändigt zu bekommen.

 

Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte werden ab Januar 2014 bei einer ärztlichen Behandlung jedoch nicht abgewiesen. Sie können innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Arzt allerdings berechtigt, dem Versicherten die Kosten privat in Rechnung zu stellen. Diese Kosten erstatten die Kassen nur dann, wenn bis Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt wurde.

 

Bislang unterscheidet sich die EGK lediglich durch ein Foto des Versicherten von der alten Krankenkassenkarte. In Zukunft sollen aber weitere Funktionen folgen. So können bald Daten wie die Adresse des Versicherten via Online-Verbindung automatisch aktualisiert werden.

 

Kathrin Vogler, die Gesundheitsexpertin der Fraktion DIE LINKE, äußerte sich kritisch zur einheitlichen Umstellung auf die EGK. Vogler: «Die Krankenkassen wollen im Eilverfahren alle Versicherten zwingen, eine elektronische Gesundheitskarte zu beantragen. Dabei stehen viele Versicherte der eCard skeptisch gegenüber, und das aus guten Gründen: Viele Milliarden Euro Kosten für ein gigantisches IT-Projekt, das den Schutz der sensiblen Patientendaten hochgradig gefährdet.» Damit setzt sich die Diskussion um Datensicherheit bei der elektronischen Gesundheitskarte fort. (ys)

 

01.10.2013 l PZ

Foto: BKK

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