Regierung: Zusatzbeiträge überlasten Bürger nicht |

Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Gefahr, dass Patienten durch Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung finanziell zu stark belastet werden. Der Schutz der Versicherten vor finanzieller Überforderung sei gewährleistet, Zweifel daran nicht angebracht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei.
Seit 2007 können Krankenkassen sogenannte kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Seit 2011 sind diese Beiträge unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Stattdessen errechnet ein Schätzerkreis aus Kassen- und Ministeriumsvertretern jährlich einen sogenannten durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr. Dieser darf laut Gesetz allerdings nie mehr als 2 Prozent des Bruttolohns eines Versicherten ausmachen. Übersteigt der Beitrag diese Grenze, erhält der Versicherte einen Sozialausgleich. Die sogenannten individuellen Zusatzbeiträge, über die jede Versicherung selbstständig entscheidet, können jedoch vom dem veranschlagten durchschnittlichen Zusatzbeitrag abweichen.
Die Linke kritisiert Zusatzbeiträge seit langem und meldete in ihrer Kleinen Anfrage Zweifel an der Sicherheit der Berechnungen des Schätzerkreises an. Sie fragte, wie die Regierung ausschließen wolle, dass dieser die kommenden Einnahmen und Ausgaben zu hoch beziehungsweise zu niedrig ansetze. Dann nämlich könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag unter Umständen zu niedrig veranschlagt werden und eine große Differenz zu den tatsächlich erhobenen individuellen Zusatzbeiträgen der Kassen aufweisen. Da der Sozialabgleich sich nur am durchschnittlichen Zusatzbeitrag orientiert, würde so das Risiko steigen, dass sehr viele Versicherte doch mehr als 2 Prozent ihres Einkommens für Zusatzbeiträge aufwenden.
Die Bundesregierung wies die Zweifel der Linken zurück. Der Schätzerkreis prognostiziere die finanzielle Entwicklung der Krankenkassen mit größtmöglicher Genauigkeit und berücksichtige auch aktuelle Prognosen. Wo Spielräume zu erwarten seien, arbeite er nach dem Vorsichtsprinzip, setze also die erwarteten Einnahmen eher niedriger, die erwarteten Ausgaben eher höher an. Entsprechend sei es äußerst unwahrscheinlich, dass der prognostizierte durchschnitliche Zusatzbeitrag zu niedrig ausfalle. Dennoch räumte die Regierung ein, dass es immer zu Abweichungen kommen könne. Dies liege an «der generellen Unsicherheit von Prognosen».
Im Jahr 2011 waren die Einnahmen des Gesundheitsfonds der Kassen nach Regierungsangaben um 1,7 Prozent, im Jahr 2012 um 1,8 Prozent höher ausgefallen als vom Schätzerkreis prognostiziert. Die Ausgaben waren 2011 um 2,1 Prozent, im Jahr 2012 um 2,8 Prozent geringer ausgefallen als erwartet. Grund sei die überraschend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und bei der Lohnentwicklung gewesen, so die Regierung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hatte in beiden Jahren bei null gelegen. (ah)
03.07.2013 l PZ
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