Organspende: Andere Länder, andere Sitten |
In Europa gibt es kein einheitliches europäisches Organspendegesetz. Urlauber sollten sich daher informieren, welche nationalen Regelungen in ihrem Reiseland gelten. In Deutschland wurde mit der Organspendereform 2012 die Entscheidungslösung eingeführt: Jeder Bürger über 16 Jahre wird von seiner Krankenkasse wiederholt per Post gefragt, ob er im Todesfall Organe und/oder Gewebe spenden will. Im europäischen Ausland hingegen gilt meist die Widerspruchs- oder die Zustimmungslösung, wie die Barmer GEK in einer Pressemitteilung informiert.
Die sogenannte Widerspruchslösung greift beispielsweise in Frankreich, Italien und Spanien. Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten der Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen, können Ärzte Organe zur Transplantation entnehmen. Die Barmer GEK empfiehlt Urlaubern, einen Organspendeausweis oder ein Beiblatt zum Ausweis in der jeweiligen Landessprache in der Brieftasche zu haben. In Österreich können Urlauber zudem ihren Widerspruch im nationalen Widerspruchsregister festhalten.
Im Falle einer Zustimmungslösung, die beispielsweise in Dänemark oder den Niederlanden gilt, muss der Verstorbene einer Organentnahme zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt keine Einwilligung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Einzige Ausnahme ist Bulgarien. Dort gilt eine Notstandsregelung, das heißt «im Notstand» ist eine Organentnahme auch trotz vorliegenden Widerspruchs erlaubt. (va)
Ein Merkblatt zu den gesetzlichen Regelungen in Europa und ein Beiblatt zum Organspendeausweis in verschiedenen Sprachen finden Sie unter
http://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen (externer Link)
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Organspende: Plakate in Apotheken, Meldung vom 18.06.2013
25.07.2013 l PZ
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