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Migräne: Zwei weitere Triptane als OTC-Mittel

 

Sumatriptan und Zolmitriptan könnten demnächst zwei neue Optionen in der Selbstmedikation bei Migräne werden. Das ist dem aktuellen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Arzneimittel­verschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel zu entnehmen, den das federführende Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt hat. Nachdem bereits die beiden Triptane Almotriptan und Naratriptan vor Längerem unter bestimmten Bedingungen aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden, könnten nun Sumatriptan und Zolmitriptan folgen. Vor dem Einsatz als OTC-Medikament muss ein Arzt allerdings die Erstdiagnose der Migräne gestellt haben. Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht soll für die akute Behandlung von Migränekopfschmerzen mit und ohne Aura bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren gelten. In Fachinformation und Packungsbeilage sind verpflichtende Angaben, zum Beispiel zu Kontraindikationen, zu machen.

 

Zolmitriptan könnte es zukünftig in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 2,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 5 mg je Packung freiverkäuflich geben. Sumatriptan könnte in zwei Darreichungsformen auf den OTC-Markt gelangen. So wären zum einen 50-mg-Tabletten zur oralen Anwendung möglich. Je Packung dürfen nicht mehr als 100 mg Wirkstoff enthalten sein. Zudem könnte ein Sumatriptan-Nasenspray mit der Dosierung von 20 mg je abgeteilter Form zur Verfügung stehen. Hier dürfte die Gesamtmenge von 40 mg pro Packung nicht überschritten werden. (ss)


17.06.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Fotodesign

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