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Kammerbeiträge: Hamburg staffelt ab 2014

 

Die Apothekerkammer Hamburg hat ein neues Modell zur Berechnung des Kammerbeitrags be­schlossen. Die neue Beitragsordnung soll ab 2014 gelten und sieht wie bisher einen Grundbeitrag vor, der zukünftig jedoch gestaffelt werden soll. Apothe­keninhaber und -pächter zahlen demnach einen nach Nettoumsatz gestaffelten Betriebsstätten­beitrag, angestellte Kammermitglieder einen Grundbetrag, der sich an ihrer wöchentlichen Arbeitszeit orientiert.

 

Das Ziel der Änderung ist die Anpassung der Beitragsbemessung an die infrastrukturelle Entwicklung der Hamburger Apotheken bei gleichzeitiger Beitragsgerechtigkeit mit Blick auf die Lastenverteilung von Selbstständigen und Angestellten. Bislang zahlen die Kammermitglieder einen Grundbeitrag von 20 Euro pro Monat. Mit 240 Euro jährlich ist das bundesweit der Höchstsatz. Selbstständige zahlen zudem monatlich weitere 150 Euro für jede Hausapotheke und 100 Euro pro Filiale.

 

Der vor einem Jahr gemachte Vorschlag, auf das Jahreseinkommen Angestellter einen Hebesatz von 1,38 Prozent zu erheben, sei damals zu Recht abgelehnt worden, so der Sprecher des Ausschusses «Neue Beitragsordnung». Die Empfehlung des Ausschusses für die Herbstsitzung der Kammerversammlung lautet, die Lastenverteilung von Selbstständigen zu Angestellten auf das Verhältnis 80/20 festzuschreiben. (cb)

 

04.06.2013 l PZ

Foto: Fotolia/promesaartstudio