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T-Rezepte: Drei Kreuze machen!

 

Apotheker können sich strafbar machen, wenn sie fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte T-Rezepte beliefern. Diese Sonderrezepte kommen für die Verordnung der fruchtschädigenden Wirkstoffe Thalidomid und Lenalidomid zum Einsatz – bei Frauen und bei Männern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Abgabe dieser Wirkstoffe in der Apotheke nur erfolgen darf, wenn die Formvorschriften der Arzneimittel­verschreibungsverordnung (AMVV) eingehalten wurden.

 

Bei T-Rezepten sind einige Besonderheiten zu beachten: Ärzte müssen auf jedem T-Rezept explizit ankreuzen, ob sie das Medikament in label oder off label anwenden, dass sie die Sicherheitsbestimmungen einhalten und dem Patienten entsprechendes Informationsmaterial ausgehändigt haben. Das gilt auch für Folge-Verordnungen. In der Apotheke muss dies dann überprüft werden. Fehlt auch nur ein Kreuz auf dem T-Rezept, darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden. Die AMVV enthält übrigens keine Bestimmung darüber, ob die Kreuze handschriftlich oder maschinell zu setzen sind.

 

Das BfArM rät Apothekern, Unklarheiten und mögliche Fehler auf dem T-Rezept mit dem Arzt zu klären, um Risiken auszuschließen. Jede Änderung muss auf der Verschreibung vermerkt und durch den Apotheker unterschrieben werden.

 

Apotheker sollten ferner beachten: T-Rezepte mit Verschreibungen, deren Geltungsdauer von sechs Tagen überschritten wurde, dürfen nicht beliefert werden. Eine Notfall-Verschreibung für Lenalidomid- und Thalidomid-haltige Arzneimittel auf einem anderen Rezeptformular als dem T-Rezept gemäß Paragraf 3a Absatz 1 AMVV ist nach den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen. Das gilt auch bei Vorlage eines ausländischen Rezeptes. Eine Abgabe dieser Arzneimittel ist nur bei Vorlage eines vorschriftsmäßig ausgestellten T-Rezepts erlaubt. Das gilt unabhängig davon, ob das vorgelegte Rezept aus der EU oder einem Drittstaat stammt. (ss)

 

Lesen Sie dazu auch

www.bfarm.de/t-rezept (externer Link)

 

14.05.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Lack-O'Keen