Psychotherapeuten warnen vor Pathologisierung |
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt davor, immer mehr emotionale Reaktionen als krankhaft einzustufen. Anlass ist die am Wochenende erschienene fünfte Neufassung des von der American Psychiatric Association herausgegebenen Diagnostik-Handbuchs für Psychische Störungen (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) DSM-V.
Der nun erweiterte Katalog beschreibt und klassifiziert psychische Störungen, die in den USA als Erkrankung gelten. Zwar ist Deutschland von der Änderung nicht direkt betroffen, die BPtK befürchtet jedoch eine Signalwirkung auf die nächste Aktualisierung der «International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems» (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In Kapitel V dieser internationalen Klassifikation sind psychische Diagnosen gelistet, aufgrund derer deutsche Ärzte und Psychotherapeuten einen Patienten als krank diagnostizieren können.
Die aktuelle Auflage des amerikanischen DCM-V weist im Gegensatz zur vorherigen Version aus dem Jahr 1994 einige neue Diagnosen auf. Bestimmte psychische Phänomene gelten so erstmals als Krankheit, etwa häufige und starke Wutausbrüche bei Kindern (Disruptive Mood Dysregulation Disorder) oder periodische Heißhungerattacken ohne anschließendes Erbrechen (Binge Eating Disorder).
Bei anderen, bereits zuvor enthaltenen Erkrankungen wurden zeitliche Diagnose-Kriterien geändert: So konnte die Diagnose Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bislang nur dann gestellt werden, wenn die Symptome der Krankheit erstmalig vor dem 7. Lebensjahr aufgetreten sind. In Zukunft genügt es laut DSM-V, wenn dies vor dem 12. Lebensjahr geschieht. Auch kann Trauer nach einem Verlust einer nahestehenden Person nun bereits zwei Wochen nach dem Todesfall als Depression eingestuft werden.
Die BPtK kritisiert viele der Änderungen. «Wer intensiv trauert, erfüllt zwar häufig mental die Kriterien einer Depression, ist aber nicht krank», betonte BPtK-Präsident Rainer Richter. «Der Schmerz von Trauernden kann durchaus Monate oder über ein Jahr dauern und sollte nicht als behandlungsbedürftig gelten». Auch die Neuerungen in Bezug auf ADHS und Wutausbrüche bei Kindern sieht Richter kritisch. Es bestehe das Risiko, «heftige emotionale Reaktionen von Kindern und Jugendlichen in Reifungskrisen als krank abzustempeln». Dabei drohten die eigentlichen Ursachen, wie etwa Konflikte mit Eltern oder Gleichaltrigen, aus dem Blick zu geraten.
Einige wenige Änderungen im DSM-V begrüßt die BPtK. So wird pathologisches Glücksspiel hier erstmals als Verhaltenssucht eingruppiert. Bislang galt das krankhafte Spielen als Impulskontrollstörung. Diese Korrektur erscheine sinnvoll, erklärte die Kammer. (ah)
22.05.2013 l PZ
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