Neue Substanzen fürs BtMG |
Die Bundesregierung will 26 neue Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellen. Dazu beschloss das Bundeskabinett heute die 27. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung. Bei den betroffenen Substanzen handelt es sich um synthetische Cannabinoide, synthetische Derivate des Cathinons, Amfetamins und Phencyclidins sowie die Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam. Auch das seit kurzem in Deutschland zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung zugelassene Lisdexamfetamin soll ins BtMG aufgenommen werden. Grund sei das Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential dieses Medikaments, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Mit der Änderung wolle man das BtMG «an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse» anpassen, so das BMG. Erst im vergangenen Sommer war das Gesetz um einige Substanzen erweitert worden. Die Hersteller synthetischer Drogen versuchen jedoch fortlaufend, diese chemisch geringfügig so zu verändern, dass sie vom BtMG nicht erfasst werden. «Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Gefährdungspotentialen wie bei bereits unterstellten Betäubungsmitteln», hieß es aus dem Ministerium. Viele der synthetisch abgewandelten sogenannten «Legal Highs» werden verharmlosend als «Badesalz» oder «Kräutermischung» angeboten. Diese Mittel stellten jedoch ein nicht kalkulierbares gesundheitliches Risiko dar, so das BMG.
Das Ministerium wies darauf hin, dass viele dieser Substanzen, selbst wenn sie noch nicht vom BtMG erfasst wurden, zumindest dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen. Entsprechend könnten im Zusammenhang mit «Legal Highs» auch Verstöße gegen das AMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden. Bevor die aktuelle Änderung in Kraft tritt, muss ihr der Bundesrat zustimmen. (ah)
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