Kasse zahlt Beratungshonorar bei Rabattverträgen |

Die Schwenninger Krankenkasse zahlt Apothekern seit Anfang Februar ein Beratungshonorar, wenn Patienten auf ein neues Rabattarzneimittel umsteigen müssen. Eine entsprechende Vereinbarung hat die Kasse mit den Landesapothekerverbänden Hessen (HAV) und Baden-Württemberg (LAV) getroffen. Ziel der Einigung ist es, die Therapietreue der Patienten zu verbessern.
Der LAV-Vorsitzende Fritz Becker begrüßt die Zusammenarbeit ausdrücklich. Die Umstellung eines Versicherten auf ein anderes Präparat sei nach wie vor mit großem Beratungsaufwand in der Apotheke verbunden. «Wenn die Pillen auf einmal grün statt weiß oder rund statt eckig sind, müssen wir das den Patienten erklären. Ansonsten kommt es zu Verwechslungen, Arzneimittel werden doppelt genommen oder gar nicht mehr.» Auch der Vorsitzende des HAV, Peter Hohmann, sagte, gerade bei älteren Menschen sei häufig eine Menge Überzeugungsarbeit gefragt, um dafür zu sorgen, dass diese Patienten ihre Arzneimittel richtig einnehmen.
Die Schwenninger Krankenkasse, die nach eigenen Angaben rund 320.000 Versicherte hat, zahlt den Apothekern pro Medikationsumstellung je nach Warenwert des Präparats einen Bonus zwischen 50 Cent und 2 Euro. Kassenvorstand Thorsten Bröske hält das für gut investiertes Geld. «Es macht sich für alle Beteiligten bezahlt, wenn wir wissen, dass in der Apotheke die Rabattverträge nicht nur umgesetzt, sondern auch kompetent begleitet werden.» Die Abrechnung des Beratungshonorars soll direkt über die Rechenzentren erfolgen. (sch)
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13.02.2013 l PZ
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