Typ-1-Diabetes: Kontinuierliche Glucosemessung sinnvoll |

Die kontinuierliche Glucosemessung (CGM) ist eine unersetzbare Erweiterung zur Blutzuckerkontrolle bei bestimmten Typ-1-Diabetikern. Das betonen die Deutsche Diabetes-Hilfe und ihre Mitgliedsorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Hintergrund dieser Stellungnahme ist ein Auftrag an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) durch den gemeinsamen Bundesausschuss, den Nutzen der CGM im Vergleich zu anderen Messverfahren bei insulinpflichtigen Diabetespatienten zu bewerten. Prüfen soll das IQWIG auch, inwieweit die CGM Folgeschäden und Stoffwechselentgleisungen verhindert sowie Lebensqualität und Sterberate beeinflusst.
Die Deutsche Diabetes-Hilfe und ihre Mitgliedsorganisationen sehen eine Verbesserung des Glucosestoffwechsels durch die CGM zum Beispiel bei Menschen mit Typ-1-Diabetes, die eine Insulinpumpentherapie anwenden, als erwiesen an. «Klinische Studien haben gezeigt, dass CGM-Systeme erhöhte Langzeit-Blutzuckerwerte senken und die Häufigkeit von gefährlichen Unterzuckerungen verringern können», sagt Professor Dr. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Diabetes-Hilfe.
Ferner reagieren insbesondere Kinder unter acht Jahren mit Typ-1-Diabetes häufig sehr empfindlich auf Insulin. Schon geringe Dosen führen bei ihnen dazu, dass der Blutzucker schwankt. «Die Gefahr von Stoffwechselentgleisungen, insbesondere Unterzuckerungen, ist bei diesen kleinen Patienten sehr hoch», so Danne. Auch Typ-1-Diabetiker, die berufsbedingt nicht regelmäßig messen können oder durch Unterzuckerungen gefährdet sind, würden von einer CGM profitieren. Dazu zählen zum Beispiel Lastkraftwagenfahrer, Seeleute, Dachdecker oder Menschen, die in Reinräumen arbeiten.
Voraussetzung sei, dass Nutzer im Umgang mit der CGM umfassend geschult sind und motiviert, ihre Insulintherapie ständig daran anzupassen: «Der Effekt dieser diagnostischen Technik liegt in der Hand des Patienten, der die Informationen über seinen Blutzuckerspiegelverlauf interpretieren und entsprechend handeln muss», so Danne. Erst dann ermögliche das Mehr an Informationen einen sichereren Umgang mit der chronischen Erkrankung.
Bei den Krankenkassen gilt die CGM als «Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode». Deren Kosten werden bislang nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen übernommen. Viele Kassen lehnen die Kostenerstattung mit der Begründung ab, diese Leistung sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten und die Studienlage spreche nicht ausreichend dafür. Die Deutsche Diabetes-Hilfe fordert eine Erstattung für jenen Patientenkreis, der von einer Nutzung der CGM deutlich profitieren würde: Danne zufolge ist hierbei letztendlich von maximal einigen Tausenden CGM-Nutzern in Deutschland auszugehen. (ss)
25.01.2013 l PZ
Foto: Fotolia/Evgeny