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Bisphosphonate: Produktinformationen zu ändern

 

Die Zulassungen von Risedronat- und Ibandronat-haltigen Präparaten zur oralen Anwendung werden zum 30. April 2013 geändert. Das teilt das Bun­desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Bescheid mit. Wie das Institut auf seiner Website zu den Hintergründen informiert, hat die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe des Ausschus­ses für Humanarzneimittel der europäischen Arz­neimittelagentur EMA erneut orale bisphosphonat­haltige Arzneimittel hinsichtlich des Risikos für ösophageale Karzinome bewertet. Daraus resultieren Erkenntnisse über das Risiko für ösophageale Reizungen, besonders bei Patienten mit Barrett-Ösophagus.

 

Die Fachinformation von entsprechenden Risedronat-haltigen Präparaten wird daher wie folgt ergänzt: «Vorsicht ist daher geboten: - falls Mononatriumrisedronat Patienten mit aktiven oder kürzlich aufgetretenen ösophagealen oder Oberbauchbeschwerden verordnet wird (eingeschlossen bekannter Barrett Ösophagus)».

 

In der Fachinformation von entsprechenden Ibandronat-haltigen Präparaten wird folgender Passus aufgenommen: «Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts: Oral verabreichte Bisphosphonate können lokale Irritationen der oberen Magen-Darm-Schleimhaut hervorrufen. Aufgrund dieser möglichen reizenden Wirkungen und der Möglichkeit der Verschlimmerung der Grundkrankheit ist Vorsicht geboten, wenn Ibandronat an Patienten mit aktiven Problemen im oberen Magen-Darm-Trakt (zum Beispiel bekanntem Barrett-Ösophagus, Dysphagie, anderen ösophagealen Erkrankungen, Gastritis, Zwölffingerdarmentzündung oder Geschwüren) verabreicht wird.» (ss)

 

10.01.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Fleck

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