Spionageverdacht gegen Lobbyisten der Apothekerschaft |
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben von dpa gegen einen Lobbyisten aus der Apothekerschaft, der sich illegal seit 2010 geheime Unterlagen aus dem Bundesgesundheitsministerium beschafft haben soll. Darunter sollen auch E-Mails des Gesundheitsministers Daniel Bahr und seines Vorgängers im Amt, Wirtschaftsminister Philipp Rösler (beide FDP) sowie von deren Staatssekretären und engsten Mitarbeitern gewesen sein.
Um an die Informationen zu gelangen, habe der freiberufliche Lobbyist mit einem Mitarbeiter des Unternehmens zusammengearbeitet, das für die IT-Struktur des Ministeriums zuständig ist. Dieser habe ihm E-Mails, Beschlüsse, Gesetzesentwürfe und andere Daten übermittelt und dafür Geld kassiert. Das Ministerium bestätigte nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios, dass gegen einen externen IT-Mitarbeiter ermittelt werde. Demnach sei auch sein Arbeitsplatz im Ministerium untersucht worden. Ziel der systematischen Spionage sei es vermutlich gewesen, sich über noch geheime Gesetzgebungsvorhaben des Ministeriums im Pharma- und Apothekenbereich zu informieren.
Nach unbestätigten Informationen von «Spiegel online» könnte es sich bei dem Lobbyisten um einen ehemaligen Mitarbeiter der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände handeln. Der Verdächtige stehe nicht mehr in Diensten der Pharmazeuten, sondern habe sich selbstständig gemacht. Es gebe nun Spekulationen, dass es sich um einen früheren Sprecher handeln könnte, der die ABDA 2011 überraschend verlassen hatte.
Die ABDA erklärte heute Morgen in einer Stellungnahme, es sei nicht bekannt, gegen wen sich die Ermittlungen richteten. Man biete den Ermittlungsbehörden die volle Unterstützung an und werde alles tun, um den Sachverhalt aufzuklären. «Es war nie und es wird nie Politik unseres Hauses sein, die Interessen der deutschen Apothekerschaft per Scheckbuch zu vertreten», heißt es in der Presseerklärung. Eine auf solche Weise erfolgte Informationsbeschaffung lehne man strikt ab und distanziere sich davon ausdrücklich. Man gehe davon aus, dass sich der bestehende Verdacht nur gegen Einzelne richten könne. (et)
12.12.2012 l PZ/dpa
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