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Schnellfreisetzendes Tilidin bald BtM-pflichtig

 

Ab dem 1. Januar 2013 fallen flüssige und damit schnellfreisetzende Tilidin-haltige Fertigarz­neimittel unter das Betäubungsmittel­gesetz. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat bereits im Juli 2012 beschlossen. Hintergrund sind Anzeichen für ein erhöhtes Missbrauchspotenzial, vor allem durch Rezeptfälschungen. Das Opioid Tilidin ist nur in Form von Retardtabletten oder oraler Lösung (Tropfen, Pumpspray) erhältlich, immer in Kombination mit dem Opioid-Antagonisten Naloxon.

 

Originalpräparat ist Valoron N Lösung. Hersteller Pfizer weist darauf hin, dass Patienten gegebenenfalls auf die nicht-BtM-pflichtigen Retardtabletten umgestellt werden können. In welchem Verhältnis die Umstellung erfolgt, ist in den Fachinformationen beschrieben. Sowohl die Lösung als auch die Retardtabletten sind für die Behandlung sehr starker Schmerzen in Akut- und Langzeittherapie geeignet.

 

Tilidin war in den vergangenen Jahren laut Medienberichten vermehrt von jungen Gewalttätern missbraucht worden, da der Arzneistoff in hohen Dosen nicht nur Schmerzen betäubt, sondern enthemmend wirkt und Angst unterdrückt. (db)

 

17.12.2012 l PZ

Foto: Fotolia/pressmaster

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